Fraktionsantrag - VO/2016/1859

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, wie öffentlichkeitswirksam

und dauerhaft auf die bestehenden Städtepartnerschaften hingewiesen werden kann.

Der Prüfbericht ist der Bürgerschaft bis zum 03.Oktober 2016 vorzulegen.

 

2. Der Prüfbericht soll möglichst verschiedene Alternativen beinhalten, wie z.B. das

Aufstellen von sog. Partnerschaftsschildern an den Ortseingängen, Aussagen zu

möglichen Kosten und zur Machbarkeit der Umsetzung treffen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Thema der Städtepartnerschaften wurde in der Bürgerschaft zuletzt durch zwei

Anfragen BA/2015/1218, BA/2016/1805 und den dazugehörigen Antworten der Verwaltung

behandelt. Auf der Homepage der Hansestadt Wismar wird zu den Städtepartnerschaften

folgendes ausgeführt.

 

Die Städtepartnerschaften Wismars bestehen zum Teil bereits über Jahrzehnte und

werden auch heute noch intensiv gepflegt. Städtepartnerschaften gibt es mit den Städten:

Hansestadt Lübeck, Aalborg in Dänemark, Kemi in Finnland, Calais in Frankreich, Kalmar

in Schweden

 

Darüber hinaus pflegt die Hansestadt Wismar zu Halden in Norwegen besondere

freundschaftliche Beziehungen. Die Städtepartnerschaften bieten allen interessierten

Bürgern, Vereinen und Organisationen der Hansestadt Wismar Gelegenheit zu vielfältigen

Kontakten und Begegnungen.

 

Um die Städtepartnerschaften intensiver zu würdigen und sie auch visuell zu präsentieren,

soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es dafür gibt. In Deutschland und auch dem

europäischen Ausland gibt es in diversen Städten verschiedenste Ansätze, die

Städtepartnerschaften der Öffentlichkeit zu präsentieren. Wandskulpturen,

Partnerschaftshinweisschilder an den Ortseingängen, Hinweisschilder mit Entfernungs- und

Richtungsangaben zu den Partnerstädten, Infostellen, Partnerschaftsgärten und viele

weitere Präsentationsansätze.

 

Für die Hansestadt Wismar wäre es ein Gewinn, wenn die Städtepartnerschaften auf eine

spezielle Art und Weise ebenfalls öffentlich gemacht werden.

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