Beschlussvorlage - VO/2016/1800

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Bürger aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ mit dem Ergebnis geprüft, dass

 

 

die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

Landrätin als untere Bodenschutzbehörde

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz,                                                                                     Abfall und Kreislaufwirtschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Stadtwerke Wismar GmbH

Landrätin, Kataster und Vermessungsamt

Landesamt für innere Verwaltung M-V

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

berücksichtigt werden, 

 

die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

teilweise berücksichtigt werden und

 

die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

Fa. Norma Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG

Herr Berkholz und Herr Erdmann i.A. der Stadtwerke Wismar GmbH

nicht berücksichtigt werden.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 76/09 Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ostbestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76/09 Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost(siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 6/09 Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ostnach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 51. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost“  gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Begründung:

 

siehe Anlagen

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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