Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2016/1828

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es ist bekannt geworden, dass möglicherweise hinsichtlich eines privaten baulichen Anliegens einer Verwaltungsmitarbeiterin durch den Präsidenten der Bürgerschaft Einfluss auf Entscheidungsträger genommen werden sollte.

Hierzu ergeben sich folgende Fragen, die losgelöst von der Person und dem ggf. berechtigten Anliegen zu betrachten sind:

 

Fragen:

1. Ist es zutreffend, dass der Präsident der Bürgerschaft in einem Telefongespräch mit einem leitenden Verwaltungsbeamten darum bat, dass sich um das Anliegen der Mitarbeiterin gekümmert und ihm entsprochen wird?

 

2. Wenn ja, wie wurde der Vorgang verwaltungsseitig behandelt?

 

3. Wie schätzt der Bürgermeister die Vorgehensweise ein?

 

4. Welche Konsequenzen wurden oder werden gezogen, um zukünftig weitere Fälle versuchter Einflussnahme von Entscheidungsträgern in der Verwaltung und in der Kommunalpolitik zu verhindern?

 

5. Wie ist gewährleistet, dass bei privaten Interessen von Verwaltungsmitarbeitern

oder Bürgerschaftsmitgliedern die gebotene Objektivität gewahrt bleibt?

 

6. Gibt es eine Richtlinie oder Dienstanweisung zum Umgang mit privaten Anliegen der Verwaltungs-mitarbeiter, um den Anschein einer Ungleichbehandlung von Verwaltungsmitarbeitern und anderen Bürgern von vornherein auszuschließen?

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