Fraktionsantrag - VO/2016/1813

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, mit der Eigentümerin bzw. Besitzerin der Papagojenkette eine Vereinbarung zu treffen, nach der die Kette oder eine Replik der Öffentlichkeit in einem geeigneten Rahmen zugänglich gemacht werden kann.

 

Die Voraussetzungen für eine Dauerleihgabe sind zu prüfen.

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Sachverhalt

Begründung:

Im Bericht/Antwort vom 20.11.2013, BA/2013/0783-01, wurde auf Anfrage der FDP-Fraktion seitens der Verwaltung geantwortet, dass nach dem Urteil des Landgerichtes Berlin vom 22.02.2013 das weitere Vorgehen derzeit intern geprüft und abgestimmt werde.

 

Über den Ausgang dieser Prüfung und Abstimmung ist die Bürgerschaft nicht wieder informiert worden.

 

Da inzwischen einige Zeit vergangen ist seit der Gerichtsentscheidung in zweiter Instanz am 22.02.2013, dass die Hansestadt Wismar keinen Herausgabeanspruch hat, wäre es längst an der Zeit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, um dieses wichtige Kulturgut den Einwohnern und Besuchern der Hansestadt Wismar öffentlich in geeigneter Form zugänglich zu machen.

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