Beschlussvorlage - VO/2016/1753
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Sitzes im Aufsichtsrat der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 03 Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- II Senator; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Vehlhaber, Siegfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.05.2016
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Mitgesellschafter der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH.
Gem. § 10 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages endet die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Entsendung.
Das maßgebende vierte Geschäftsjahr für die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates ist das Jahr 2015. Der Jahresabschluss 2015 wurde am 25.04.2016 in der Sitzung des Aufsichtsrates beraten und durch die im Anschluss stattgefundene Gesellschafterversammlung festgestellt.
Mit dieser Beschlussfassung endet die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates.
Um nicht ohne beschlussfähiges Organ zu sein, ist die Bestellung der künftigen Mitglieder des Aufsichtsrates nunmehr erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH besteht nach § 10 Abs. 1 des Gesell schaftsvertrages aus neun Mitgliedern. Hiervon stellt der Mitgesellschafter fünf Mitglieder, die Personalvertretung nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes drei Mitglieder. Die Hansestadt Wismar entsendet ein Mitglied in den Aufsichtsrat.
Die Bürgerschaft hatte im Jahr 2011 Herrn Bürgermeister Thomas Beyer in den Aufsichtsrat entsandt. Er war zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Senator u.a. für Soziales und Gesundheit ist Herr Beyer mit dem Geschehen um das Krankenhaus auf das Beste vertraut. In dieser Funktion und auch als langjähriges Mitglied im Aufsichtsrat hat er das Krankenhaus in seiner Entwicklung maßgeblich begleitet und die Interessen der Hansestadt Wismar vertreten. Sein Wissen um die medizinischen als auch wirtschaftlichen Konzepte der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH sind für die Umsetzung des Konsortialvertrages von großer Bedeutung.
Ich hoffe auf Ihr Einverständnis, Herrn Thomas Beyer erneut als Vertreter der Hansestadt Wismar in den Aufsichtsrat der Sana HANSE-Klinikum GmbH zu entsenden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: §§ 71 i.V.m. 22 KV M-V | ||
