Beschlussvorlage - VO/2016/1668
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 82/13
"Wohngebiet Seebad Wendorf",Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 60.1 Abt. Bauordnung; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Amt für Raumordnung und Landesplanung
– Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, Abt.1
Landwirtschaft/EU-Förderangelegenheiten, Abt. 2 Integrierte ländliche Entwicklung, Abt. 4 Naturschutz,
Wasser, Boden, Abt. 5 Immissions- u. Klimaschutz, Abfall u. Kreislaufwirtschaft
– Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben/Küste“
– Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
– Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
– Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
– Wasser-und Schifffahrtsamt Lübeck
– Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V
– Stadtwerke Wismar GmbH
– E.dis
– Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
– Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
– Landesamt für innere Verwaltung
– Hauptzollamt Stralsund
– GDMcom, Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation
berücksichtigt wurden und
dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und
Planen, FD Bauordnung und Umwelt, FD Öffentlichere Gesundheitsdienst, FD Bildung und Kultur, FD
Ordnung/ Sicherheit und Straßenverkehr
- Bürgermeister als untere Behörde für Denkmalschutz und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Stadtreinigung – Bauamt, Abt. Bauordnung, SG Straßenverwaltung
– Bauamt, Abt. Bauordnung, SG Bauordnung - Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz – Bauamt, Abt. Planung
– Frau Annette Malorny
– Anwohner
– Herrn Dipl.-Ing. Günther Schult
– Frau Schaffert
– SKW Schwarz Rechtsanwälte, Herrn Dr. Klaus Jankowski
– Frau Steffi Reimann, Herrn Dr. Sönke Reimann
– Herrn Klaus-Dieter Steinberg
– Frau Waltraud und Herrn Dr. Willi Ring
– Herrn Prof. Dr. Helbing
– Herrn Dr. Eberhardt Blei
– Herrn Mathias Engling
– Noerr LLP, Rechtsanwalt Herrn Dr. Peter Bachmann
teilweise berücksichtigt wurden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch den Küstenwald, im Osten / Süd-Osten durch das Grundstück der Median-Klinik und im Süd-Westen / Westen durch landwirtschaftliche Nutzfläche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ wurde aus der rechtswirksamen 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Ämter der Stadtverwaltung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1a, 1b, 1c)
Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.
Es wurden Änderungen bezüglich der privaten und öffentlichen Anteile an Grünfläche zwischen WA 2 und dem Gelände der Median-Klinik vorgenommen. Des Weiteren wurde die Höhenlage der zukünftigen Bebauung zu öffentlichen Verkehrsflächen aus technischen Erwägungen korrigiert. Abschließend wurde geprüft, ob Betroffenheiten aufgrund der Änderungen festzustellen sind und ob sich Auswirkungen auf die Öffentlichkeit und Nachbarn ergeben. Im Abwägungsvorschlag werden Gründe angeführt, die nicht für eine zusätzliche Betroffenenbeteiligung sprechen.
Es wurden FFH-Verträglichkeitsprüfungen für das FFH-Gebiet „Wismarbucht“ sowie für das SPA „Wismarbucht und Salzhaff“ durchgeführt. (Anlage 4a und 4b)
Der Planung liegt eine Faunistische Bestandserfassung und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Zuarbeit zum Umweltbericht zugrunde. (Anlage 4c)
Die Planung basiert auf Verkehrsuntersuchungen zur Anbindung des geplanten Wohngebietes.
Ein Gutachten über Schalltechnische Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde angefertigt.
Für die Erschließung des geplanten Wohngebietes unter Inanspruchnahme des angrenzenden Waldbereiches wurde die Genehmigung des Forstamtes Grevesmühlen zur Waldumwandlung erteilt. (Anlage 5)
Zur Realisierung, der im Rahmen der Planung festgesetzten externen Ausgleichsmaßnahmen, liegen die Genehmigungen des Forstamtes Grevesmühlen zur Erstaufforstung einer Fläche im Bereich Seebad Wendorf und des Forstamtes Gädebehn zur Erstaufforstung von Flächen in der Gemeinde Kobrow vor. (Anlage 6a)
Die untere Naturschutzbehörde hat hierzu ihre Zustimmung gegeben.
Die Flächen für die Erstaufforstung im Bereich Seebad Wendorf befinden sich im städtischen Eigentum. Zur Sicherung der externen Ausgleichsfläche in der Gemeinde Kobrow wird ein Vertrag zwischen dem Eigentümer der Flächen und dem Vorhabenträger geschlossen. (Anlage 6b)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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2
|
(wie Dokument)
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9,1 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
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4
|
(wie Dokument)
|
9,6 MB
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5
|
(wie Dokument)
|
9,1 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
4,5 MB
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7
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
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8
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
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9
|
(wie Dokument)
|
2 MB
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10
|
(wie Dokument)
|
300 kB
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11
|
(wie Dokument)
|
642,8 kB
|
