Fraktionsantrag - VO/2013/0682

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft wählt spätestens auf ihrer Sitzung im August 2013 einen Behindertenbeauftragten der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Zu den Aufgaben des zukünftigen Behindertenbeauftragten der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar soll es gehören

 

•         die Belange behinderter Menschen in den Gremien der Gemeinde und gegenüber der Gemeindeverwaltung deutlich zu machen, Verständnis für deren Bedürfnisse zu schaffen und ihre Interessen bei Rats- und Verwaltungsentscheidungen wahrzunehmen.

•         die Inklusion von Kindern in vorschulische und schulische Einrichtungen voranzutreiben

•         bei Bauvorhaben und im Gebäudebestand der Gemeinde auf Barrierefreiheit zu achten

•         die selbstbestimmte, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe behinderter und von Behinderungen bedrohter Menschen in der Gemeinde voranzubringen (im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und des Behindertengleichstellungsgesetzes M-V).

•         die Situation von behinderten Bürgern im öffentlichen Parkraum, insbesondere in den Wohngebieten und vor öffentlichen Gebäuden zu verbessern

•         Entgegennahme von Anregungen und Kritiken aus der Bevölkerung, die dazu beitragen, das Leben in der Gemeinde behindertengerechter zu gestalten.

•         Unterstützung von Ratsuchenden mit Informationen und Hilfe zur Selbsthilfe

•         Angebot regelmäßiger Sprechstunden für Betroffene und Angehörige

 

Die/der Behindertenbeauftragte hat das Recht, an Gemeinderats-, Ortsrats- und Ausschusssitzungen als Sachverständiger für die Belange behinderter Menschen beratend teilzunehmen.

 

Barrierefreiheit beschränkt sich aber nicht nur auf bauliche Maßnahmen. Auch öffentliche

Veranstaltungen und die Nutzung der gemeindlichen Internetseiten müssen für jeden - ob behindert oder nicht - in gleicher Weise zugänglich sein.

 

Es ist wichtig, dass der Informationsfluss und die Kooperation zwischen Einrichtungen, Ämtern,

Verbänden und Betroffenen innerhalb der Hansestadt Wismar gewährleistet sind.

 

Von besonderer Bedeutung ist ein vorurteilsfreier, vorbehaltloser und verständnisvoller Umgang mit behinderten Menschen in Hansestadt Wismar.

Loading...