Fraktionsantrag - VO/2013/0679

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, den auf der Basis der theaterpolitischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Wismar und der Hansestadt Rostock basierenden Kooperationsvertrag mit dem Volkstheater Rostock nachzuverhandeln.

 

2. Im Rahmen der Nachverhandlung ist sicherzustellen, dass die Leistungen des Volkstheaters Rostock auch für Aufführungen am Standort Wismar geeignet sind oder Ausweichstandorte in Wismar gefunden werden.

 

3. Für nicht geleistete Aufführungen sind vertraglich andere Angebote sicherzustellen, die einen Ausgleich für die Vorabzuweisung von 100 TEUR aus dem Finanzausgleichsgesetz darstellen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß Kooperationsvertrag zwischen dem Volkstheater Rostock und der Hansestadt Wismar sind vom Volkstheater Rostock in Wismar 3 Philharmonische Konzerte, 2 Kinderkonzerte, 5 Musiktheater, oder Ballett- und Tanzaufführungen und 10 Schauspielaufführungen pro Jahr zu erbringen.

 

Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes erhöht die Hansestadt Rostock vorab 100 TEUR für die Aufführungen in Wismar. Diese Mittel stehen der Hansestadt Wismar direkt nicht mehr zur Verfügung.

 

Die wichtige Bedeutung des Theaters für die Hansestadt Wismar hat die Bürgerschaft mehrfach bekräftigt.

 

Fast unbemerkt blieb, dass die tatsächlichen Aufführungen in Art und Umfang nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen.

 

Begründung hierfür ist, dass am Theater Wismar nicht die technischen Voraussetzungen für alle Inszenierungen gegeben seien.

 

Ausgleichsveranstaltungen wurden nicht durchgeführt und auch nicht eingefordert.

 

Angesichts der schwierigen Haushaltslage der Hansestadt Wismar ist es nicht hinnehmbar, dass Verträge zur Sicherstellung des kulturellen Angebotes in Wismar nicht vollumfänglich erfüllt werden. Sind die Voraussetzungen für bestimmte Vorstellungen im Theater nicht gegeben, so ist auf andere Veranstaltungsräume oder auf andere Vorstellungsformate zurückzugreifen.

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