Beschlussvorlage - VO/2013/0673
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Roland Wigger
- Beteiligt:
- 32 ORDNUNGSAMT; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wigger, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage aufgeführten Bewerber werden in die Vorschlagliste der Erwachsenen- und Erwachsenenhilfsschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Wismar und Grevesmühlen sowie des Landgerichts Schwerin für die Schöffenwahl 2013 (Amtsperiode 2014 2018) aufgenommen.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagliste für Schöffen auf.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
In die Vorschlagliste der Hansestadt Wismar sind mindestens 68 Personen aufzunehmen.
Die Aufstellung der Vorschlagliste ist lt. Erlass des Justizministeriums vom 19.04.2012 (Amtsblatt M-V S. 399), bis zum 1. Mai 2013 abzuschließen.
Die in der Liste aufgeführten Kandidaten bis Nr. 38 haben sich für das Ehrenamt beworben. Ab Nr. 39 wurden die Kandidaten unter Anwendung des Zufallsprinzips aus dem Einwohnermelderegister ermittelt. Die nach dem Zufallsprinzip ermittelten Einwohner wurden angeschrieben und um Auskunft zum Beruf bzw. ausgeübter Tätigkeit gebeten sowie über Möglichkeit der Mitteilung von Gründen, die der Wahrnehmung des Ehrenamtes entgegen stehen hingewiesen. Die eingegangenen Mitteilungen zum Beruf sind in der Liste enthalten. Die Mitteilung von Hinderungsgründen führte zur Streichung von der Liste.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: |
