Beschlussvorlage - VO/2016/1728

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt zu, dass die Hansestadt Wismar für das Projekt St.-Marien-Forum Wismareinen Förderantrag mit dem Ziel stellt, Mittel aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus2016 der Bundesregierung zu erhalten.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Bundesregierung stellt 2016 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Es sollen in diesem Investitionsprogramm gezielt Premiumprojektegefördert werden, die sich durch nationale und internationale Wahrnehmbarkeit, besondere Qualität hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen auszeichnen und bezogen auf das Investitionsvolumen schneller umgesetzt werden können. Insbesondere sollen Denkmalensembles von nationalem Rang wie z.B. UNESCO-Welterbestätten und bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert einschließlich Maßnahmen in deren Umfeld gefördert werden. Der barrierefreie Umbau der Städte und Gemeinden stellt hierbei einen Förderschwerpunkt dar.  Die von der Bundesregierung für das aktuelle Programm gestellten Mittel werden in fünf Jahresraten 2016 bis 2020 haushaltmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß dem Projektaufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit sind die Projektanträge durch die Kommunen spätestens bis zum 19.04.2016 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) online einzureichen.

 

Die Hansestadt Wismar beabsichtigt, für das Projekt St.-Marien-Forum Wismarerneut einen Förderantrag fristgerecht zu stellen.

 

Im Rahmen des von der Hansestadt Wismar auf Grundlage des § 137 des BauGB durchgeführten Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens zur Entwicklung des Stadtraumes um die ehemalige St.-Marien-Kirche ist ein Leitbild entwickelt worden.

Auf Basis dieses Leitbildes soll die Entwicklung des Stadtraumes um die ehemalige St. Marienkirche zur Beseitigung des städtebaulichen Missstandes vorangetrieben werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Förderantrages sind hierbei:

-          die barrierefreie Entwicklung des Bereiches nördlich und westlich des Kirchenschiffes zur Wiederherstellung des Umganges um die Marienkirche und zur Gewährleistung einer barrierefreien Verbindung zwischen dem Welt-Erbe-Haus und der St. Marienkirche

-          Verzicht auf die temporären Bauten westlich des Turmes zugunsten einer repräsentativen Gestaltung westlich der Turmfront

-          Umgestaltung des Bereiches des ehemaligen Friedhofes (nördlich des Kirchenschiffes) zu einen Skulpturengarten mit hoher Aufenthaltsqualität

-          Gestaltung des Kirchenschiffes als archäologische Garten durch die Ausstellung geborgener Grabplatten und durch die Andeutung des Vorgängerbaues der Kirche 

-          Die Sanierung des Straßenzuges St. Marienkirchhof, Johannisstraße, Negenchören sowie Schüttingstraße

-          Revitalisierung der Alten Schule durch den Ersatz der derzeit vorhandenen Kastenabdeckung durch eine moderne filigrane Konstruktion unter Integration der Funktionen der aktuell vorhandenen temporären Bauten (Kasse, WC) und Präsentation als Archäologisches Ausstellungsobjekt.

 

Ziel der Maßnahmen ist es, die Kultur und Geschichte des Stadtraumes um die ehemalige St.-Marien-Kirche mit gestalterischen Mitteln wieder sicht- und erlebbar zu machen.

 

Das hier beantragte Projekt stellt einen wesentlichen Baustein zur Beseitigung der vorgefundenen strukturellen, funktionellen und gestalterischen Missstände im Stadtraum um die ehemalige St.-marien-Kirche dar. Die Umsetzung wird sich positiv auf das Erscheinungsbild der ehemaligen St.-Marien-Kirche als auch des städtebaulich bedeutsamen Umfeldes und des stark öffentlichkeits-wirksamen Bereichs um die ehemalige St.-Marien-Kirche auswirken. 

 

Die Gesamtkosten wurden in einer Kostenschätzung mit 3.560.000,00 beziffert.

 

Der Eigenanteil der Kommune (Hansestadt Wismar) beträgt 356.000,00 (10%). Die zu beantragende Förderung über das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus2016 beträgt somit 3.204.000,00 (90%)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt 2016 - 2020

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

28200/6816610/THH 03

Einzahlung in Höhe von

2016 - 2020

 

3.204.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

28200/7852200/THH 03

Auszahlung in Höhe von

2016 - 2020

 

3.560.000,00

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

x

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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