Beschlussvorlage - VO/2016/1671-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einführung von wismarPLUS für einen Verkaufspreis von 12,00 EUR zum 01. April 2016.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für touristische Einrichtungen zum 01. April 2016.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Hansestadt Wismar, Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur, Abteilung Tourismuszentrale bietet ab 01. April 2016 ein Kombiticket aus diversen städtischen Angeboten und Angeboten von privaten Institutionen unter dem Namen wismarPLUS an. Die beteiligten Partner sind in Anlage 4 aufgeführt.

 

wismarPLUS beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Vergünstigungen, welche den Inhaber der Karte während des Kalenderjahres 2016 berechtigt, jede Offerte einmalig in Anspruch zu nehmen. D. h. alle beteiligten Partner von wismarPLUS bündeln ihre individuellen Leistungen zu einem gemeinsamen Angebot, welches attraktive Ermäßigungen auf jede einzelne Offerte bietet.

 

wismarPLUS ist jeweils für ein laufendes Kalenderjahr gültig.

 

Für den Erwerb von wismarPLUS ist ein Entgelt in Höhe von 12,00 EUR zu entrichten. In diesem Entgelt ist die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung und der jeweils geltenden Höhe enthalten. In der Anlage 2 wird die Kalkulation des Einzelverkaufspreises für wismarPLUS dargestellt.

 

Im Verkaufspreis von 12,00 EUR ist ein Tagesticket 1+ für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Wismars enthalten. Alle weiteren Leistungen werden direkt bei Inanspruchnahme beim Leistungsgeber entrichtet.

 

Bei Anwendung aller Angebote von wismarPLUS erzielt der Kartennutzer eine Ersparnis in Höhe von 30,00 EUR. Eine detaillierte Beispielrechnung veranschaulicht die Anlage 4.

 

Mit der Einführung von wismarPLUS wird das derzeit bestehende Kombiticket für die touristischen Einrichtungen entbehrlich. Aus diesem Grunde bedarf es des Beschlusses der geänderten Fassung der Entgeltordnung für touristische Einrichtungen (Anlage 1). Die entsprechenden Änderungen sind der beigefügten Synopse (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Mit wismarPLUS wird ein neues Produkt den touristischen Markt bereichern. Am Ende des laufenden Kalenderjahres wird die Abteilung Tourismuszentrale gemeinsam mit den beteiligten Partnern eine Evaluierung vornehmen und entscheiden ob bzw. in welcher Form wismarPLUS weitergeführt werden wird.

 

Bei Betrachtung der Besucherstatistik in den touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar ist augenfällig, dass es in fast allen Einrichtungen zum Teil signifikante Steigerungsraten gab. Bezeichnend ist jedoch auch, dass das Besucherinteresse im Ausstellungsbereich des Rathauskellers seit Einführung der Entgeltordnung für touristische Einrichtungen zum Ende 2014 stark rückläufig war. Von knapp 26.000 Besuchern im Jahr 2014 sank die Zahl der Besucher im folgenden Kalenderjahr auf 5.000.

 

Besucherstatistik:

             St. Marien      St. Georgen    Rathauskeller     Tourist-Info            WEH

2014        131.000           158.000              26.000             99.000          28.000 (7 Monate)

2015        146.000           209.000                 5.000           138.000         65.000

 

Neben dem mangelnden Besucherinteresse ist die Tatsache nicht von der Hand zu weisen, dass die 1996 konzipierte Ausstellung in weiten Teilen verschlissen und nicht mehr zeitgemäß ist. Eine Modifizierung hat in all den Jahren nicht stattgefunden, die Ausstellungsinhalte müssten in allen Bereichen überarbeitet werden. Dieses ist nicht kostenneutral realisierbar und vor allem nicht sinnvoll, da das Welt-Erbe-Haus und die künftige Ausstellung im Museum in ihren Ausstellungen bereits die stadtgeschichtlichen Themen in Gänze abdecken.

 

Derzeit kommt erschwerend hinzu, dass die für die historische Raumfassung erforderlichen Feuchtigkeitswerte zu hoch sind, so dass Kulturgut aus konservatorischen Gründen nicht museal präsentiert werden kann.

 

Aus diesen Gründen soll die Ausstellung im Rathauskeller ab 01. April 2016 aus der Entgeltordnung für touristische Einrichtungen herausgelöst werden. Die Ausstellung wird weiterhin für Besucher zugänglich bleiben und regelmäßig geöffnet werden. Ab 01. April 2016 wird diese Ausstellung nicht mehr entgeltpflichtig sondern auf Spendenbasis zu besichtigen sein.

 

Dieser Zustand wird für den Zeitraum beibehalten werden, bis ein neues Nutzungskonzept erarbeitet und realisiert wird.

 

Diese neue Konzeption könnte unter anderem eine temporäre Nutzung für Veranstaltungen (wie z. B. am Tag des offenen Denkmals, zum Ostermarkt, anlässlich des Weihnachtsmarktes, anlässlich des Handwerkermarktes, Kunstversteigerungen, Konzerte, Lesungen etc.) sein.

 

Eine weitere Möglichkeit stellt die Einbeziehung der Räumlichkeit bei Stadtführungen, z. B. zur Thematik Wismar unterirdischoder zum Themenschwerpunkt aktuelles Wismardar.

 

Ebenfalls zur Disposition steht ein neues Ausstellungskonzept zur Thematik Genuss zur Hansezeit. Eine Realisierung ist jedoch mit Kosten verbunden, zum einen für die musealen Teile wie die Ausstellungsgestaltung, die Herstellung von Repliken, Ergänzungen des Ausstellungsmobiliars, Beleuchtung, Transport und Aufbau der Ausstellung. Als weiterer Kostenblock ist der operative Betrieb einer solchen Ausstellung zu betrachten, wie Aufsicht, Reinigung, Wartung der Technik, Werbung, Kassenbetrieb und entsprechende touristische Angebote samt des Marketings.

 

Die zuständigen Fachabteilungen sind damit beauftragt Vorschläge für die zukünftige Nutzung zu erarbeiten. Über die weitere Nutzung des Rathauskellers wird entsprechend informiert.

 

Die modifizierte Entgelterhebung für den Besuch des Rathauskellers hat in der veränderten Fassung der Entgeltordnung für touristische Einrichtungen der Hansestadt Wismar gleichermaßen Berücksichtigung gefunden (Anlage 1).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.4629930/03

Ertrag in Höhe von

60.000,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.5xxxxxx/03

Aufwand in Höhe von

42.100,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.6629910/03

Einzahlung in Höhe von

60.000,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.7xxxxxx/03

Auszahlung in Höhe von

42.100,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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