Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2016/1689

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit dem 01.01.16 ist die neue Benutzungs- und Entgeltordnung des Theaters der

Hansestadt Wismar in Kraft. Diese sieht unter anderem eine Regelung vor, nach der

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, von

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, sowie

Studenten die Möglichkeit haben, 30 Minuten vor der Vorstellung Restplätze für

einen Preis von 3,50 Euro zu erwerben.

 

Bezugnehmend darauf bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender

Frage:

 

Welche Bemühungen wurden seit Jahresbeginn unternommen, die neue

Benutzungs- und Entgeltordnung des Theaters der Hansestadt Wismar,

insbesondere die Ermäßigungen und die Restkartenregelung für z.B Studenten,

bekannt zu machen?

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