Beschlussvorlage - VO/2016/1657
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 53/99 "Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg"
Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.02.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 53/99 „Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg“ vom 28.01.1999 (Beschluss-Nr. 1387-53/99).
Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60/03 Gewerbegebiet Kritzowburg (in Aufstellung)
im Osten:durch die Osttangente (Nordostzubringer)
im Süden:durch die südliche Stadtgrenze und die Straße Am Weissen Stein
im Westen: durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60/03 Gewerbegebiet Kritzowburg (in Aufstellung)
2. Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 53/99 „Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg“ ist amtlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Am 28.01.1999 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53/99 „Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg“ (Beschluss-Nr. 1387-53/99). Der Bebauungsplan wurde seinerzeit mit der Begründung gefasst, dass „in der Vergangenheit einigen Bauanträgen die z.T. nicht vorhandene Erschließung oder die Lage im Außenbereich als relevant entgegengehalten werden [mussten]“. „Um dem Bedarf an Bebaubarkeit der Ortslage entgegenzukommen und die städtebauliche Ordnung und Entwicklung des Gebietes zu lenken“ war es erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen.
Nach Erarbeitung mehrerer Planentwürfe fanden vom 02.10.2008 bis zum 06.11.2008 die Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie vom 03.11.2008 bis zum 10.11.2008 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die damalige Planung sah neben der städtebaulichen Ordnung eine Erweiterung des Gebietes um ca. 11 Grundstücke als Wohn- bzw. Mischgebiet vor.
Hierzu sind aber neben den Investitionen für die Erschließungsanlagen auch solche für Schallschutzmaßnahmen entlang des Nordostzubringers erforderlich. Seitens der Grundstückseigentümer liegt keine Bereitschaft vor, diese Kosten zu übernehmen.
Zudem können derzeit in anderen Gebieten der Stadt bedarfsgerecht ausreichend Wohngrundstücke angeboten werden.
Im Bereich der vorhandenen Bebauung der Ortslage Kritzowburg wurden Ver- und Entsorgungsleitungen bereits erneuert, für einen weiteren Um- oder Ausbau der Erschließungsanlagen ist die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nicht erforderlich. Eventuelle private Bauvorhaben, z.B. Lückenschließungen sind – wie in der Vergangenheit bereits mehrfach praktiziert – gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.
Somit ergibt sich keine Notwendigkeit mehr das Bauleitplanverfahren weiterzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der am Planverfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einstellung des Verfahrens keine entgegenstehenden Belange geltend gemacht wurden.
Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 53/99 kann nun eingestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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640,7 kB
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