Beschlussvorlage - VO/2016/1651
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Landtagswahl 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 32 ORDNUNGSAMT
- Verantwortlich:
- Nowatschin, Sophie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Landtagswahl am 04.09.2016:
Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,00 €, deren Stellvertreter 30,00 €.
Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 25,00 €.
Sachverhalt
Begründung:
Für die Landtagswahl sieht der Verordnungsgeber die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 € an die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag vor.
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) besteht der Wahlvorstand aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als der oder dem Vorsitzenden, ihrer oder seiner Stellvertretung und drei bis sieben weiteren Mitgliedern, die die Gemeindewahlbehörde aus dem Kreis der Wahlberechtigten beruft.
Die Gewinnung von somit etwa 180 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich schwierig. Die Aufwandsentschädigung soll einen Beitrag dazu leisten, Wahlberechtigte zum freiwilligen Engagement zu motivieren und soll darüber hinaus zu einer höheren Wertschätzung dieser Tätigkeit für alle Wahlhelfer beitragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695200 /THH 06 | Aufwand in Höhe von | 3.500,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.7695200 / THH 06 | Auszahlung in Höhe von | 3.500,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695200 / THH 06 | Aufwand in Höhe von | 30.000,00 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die finanziellen Auswirkungen der zu entrichtenden Aufwandsentschädigungen basieren auf den Erfahrungswerten vorheriger Wahlen.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
