Beschlussvorlage - VO/2016/1660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Alte Reithalle.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2015 den Beschluss (VO/2015/1551) gefasst, dass eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Alte Reithalle bis Ende Januar 2016 vorzulegen ist.

 

Dies wurde mit der vorliegenden Entgeltordnung für die Alte Reithalle umgesetzt.

 

Bis dato existierte für die Alte Reithalle keine Entgeltordnung. Die Überlassung an Dritte erfolgte auf Grundlage von privatrechtlichen Verträgen zwischen der Hansestadt Wismar und den Nutzern.

 

Im Gegensatz zur beschlossenen Benutzungs- und Entgeltordnung für Veranstaltungsräume im Rathaus und im Zeughaus der Hansestadt Wismar wurde hier darauf verzichtet, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Antragsformulare als Bestandteil der Entgeltordnung auszugestalten. Dadurch wird sichergestellt, dass diese bei Bedarf schnell und unbürokratisch angepasst werden können. Im Ergebnis handelt es sich somit nicht um eine Benutzungs- und Entgeltordnung, sondern ausschließlich um eine Entgeltordnung.

 

Nach § 1 Abs. 2 der Entgeltordnung stehen zur Nutzung das Foyer, die Reithalle sowie die Außenfläche hinter der Reithalle zur Verfügung. Da die Reithalle ausschließlich in Kombination mit dem Foyer genutzt werden kann, ergeben sich insgesamt fünf Nutzungsvarianten (§ 2 Abs. 1 der Entgeltordnung).

 

Für die Kalkulation der Grundtarife des Gebäudes wurden die kalkulatorischen Kosten (Kaltmiete), die Bewirtschaftungskosten 2015 sowie die Personalkosten aus dem Jahr 2015 zu Grunde gelegt. Sowohl die Bewirtschaftungs- als auch die Personalkosten beinhalten eine Preissteigerung von 2% über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Berechnung des Entgeltes für die Außenfläche basiert hingegen auf dem Wert des Anlagevermögens des Grundstückes.

 

Das danach kalkulierte Entgelt der Gruppe B (Kostendeckungsgrad von 100%) für das Foyer mit 870,00 Euro ist, insbesondere im Vergleich zu den anderen nutzbaren Räumlichkeiten in der Hansestadt Wismar, nach Einschätzung der Verwaltung zu hoch. Anders verhält es sich mit den Räumlichkeiten der Reithalle. Diese sind mit einem Ergebnis in Höhe von 480,00 Euro deutlich zu niedrig. Daher wird vorgeschlagen, für das Foyer ein Entgelt von 700,00 Euro und für die Reithalle von 800,00 Euro anzusetzen, mithin ein Gesamtentgelt von 1.500,00 Euro.

 

Für die Nutzung der Alten Reithalle wurde bisher ein Entgelt von 1.304,28 Euro erhoben. Nach der jeweiligen Veranstaltung wurden die ggf. anfallenden Kosten für Energie, Gas, Wasser und Abwasser dem Nutzer verbrauchsabhängig in Rechnung gestellt. Im Durchschnitt waren dies im Jahr 2015 108,00 Euro, demzufolge ein Gesamtpreis von ca. 1.412 Euro. Der neu berechnete Grundtarif, in dem die Nebenkosten bereits enthalten sind, verzeichnet gegenüber dem bisherigen Entgelt eine Preissteigerung um ca. 6%.

 

Ferner wurde, wie bereits bislang gehandhabt und auch in anderen Entgeltordnungen der Hansestadt Wismar verankert, die Möglichkeit geschaffen, das Entgelt für Nutzer mit anerkannter Gemeinnützigkeit auf Antrag um nun 50% zu mindern (§ 4 Abs. 2 der Entgeltordnung).

 

In Anpassung an die Gegebenheiten der Alten Reithalle regelt die Entgeltordnung weiterhin Grundtarife für jeweils einen Tag, an dem der Nutzer ausschließlich auf- und/oder abbaut. Dieser Tarif ergibt sich aus der Hälfte des Entgeltes für einen Veranstaltungstag abzüglich der Personalkosten in Höhe von 120,00 Euro. Sofern jedoch mehr als ein Tag für den Aufbau und ein Tag für den Abbau benötigt wird, werden die zusätzlichen Auf- und Abbautage als Veranstaltungstage abgerechnet.

 

Da es sich bei den angebotenen Sonderleistungen um das gleiche Mobiliar/ die gleiche Technik handelt, die u.a. auch im Rathaus oder im Zeughaus zur Nutzung überlassen wird, sind diese Entgelte unverändert in die Entgeltordnung eingeflossen.

 

Unter der Annahme, dass sich die Auslastung/ das Nutzungsverhalten gegenüber dem Bezugsjahr 2015 nicht verändert, ergeben sich allein durch die Überlassung der Alten Reithalle (ohne Einbeziehung der Hanseschau und der Außenfläche) Mehreinnahmen von ca. 8.300 Euro. Diese ergeben sich größtenteils aus den Entgelten für die Auf- und Abbautage, die so bislang nicht in Rechnung gestellt wurden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57502.4629910/ THH 3

Ertrag in Höhe von

8.300,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57502.4629910/ THH 3

Einzahlung in Höhe von

8.300,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57502.4629910/ THH 3

Ertrag in Höhe von

8.300,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57502.4629910/ THH 3

Einzahlung in Höhe von

8.300,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

x

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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