Beschlussvorlage - VO/2016/1657

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 53/99 „Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg“ vom 28.01.1999 (Beschluss-Nr. 1387-53/99).

 

Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60/03 Gewerbegebiet                             Kritzowburg (in Aufstellung)

im Osten:durch die Osttangente (Nordostzubringer)

im Süden:durch die südliche Stadtgrenze und die Straße Am Weissen Stein

im Westen: durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60/03 Gewerbegebiet                             Kritzowburg (in Aufstellung)

 

2. Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 53/99 „Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg“  ist amtlich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 28.01.1999 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53/99 Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg(Beschluss-Nr. 1387-53/99).  Der Bebauungsplan wurde seinerzeit mit der Begründung gefasst, dass in der Vergangenheit einigen Bauanträgen die z.T. nicht vorhandene Erschließung oder die Lage im Außenbereich als relevant entgegengehalten werden [mussten]. Um dem Bedarf an Bebaubarkeit der Ortslage entgegenzukommen und die städtebauliche Ordnung und Entwicklung des Gebietes zu lenken“  war es erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Nach Erarbeitung mehrerer Planentwürfe fanden vom 02.10.2008 bis zum 06.11.2008 die Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie vom 03.11.2008 bis zum 10.11.2008 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die damalige Planung sah neben der städtebaulichen Ordnung eine Erweiterung des Gebietes um ca. 11 Grundstücke als Wohn- bzw. Mischgebiet vor.

Hierzu sind aber neben den Investitionen für die Erschließungsanlagen auch solche für Schallschutzmaßnahmen entlang des Nordostzubringers erforderlich. Seitens der Grundstückseigentümer liegt keine Bereitschaft vor, diese Kosten zu übernehmen.

Zudem können derzeit in anderen Gebieten der Stadt bedarfsgerecht ausreichend Wohngrundstücke angeboten werden.

 

Im Bereich der vorhandenen Bebauung der Ortslage Kritzowburg wurden Ver- und Entsorgungsleitungen bereits erneuert, für einen weiteren Um- oder Ausbau der Erschließungsanlagen  ist die  Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nicht erforderlich. Eventuelle private Bauvorhaben, z.B. Lückenschließungen sind wie in der Vergangenheit bereits mehrfach praktiziert gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

Somit ergibt sich keine Notwendigkeit mehr das Bauleitplanverfahren weiterzuführen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der am Planverfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einstellung des Verfahrens keine entgegenstehenden Belange geltend gemacht wurden.

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 53/99 kann nun eingestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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