Beschlussvorlage - VO/2015/1611-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Ergänzung zur 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes als Konzept für die EFRE Förderperiode 2014 2020

Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung sowie entsprechend der diesbezüglichen Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8.12.2015 folgende Prioritätenliste:

  1. Sanierung Fritz-Reuter-Schule in der Altstadt
  2. Sanierung Claus-Jesup-Straße in der Altstadt
  3. Sanierung Thormann-Speicher im Alten Hafen
  4. Sanierung Löewe-Speicher im Alten Hafen
  5. Sanierung Breite Straße in der Altstadt
  6. Sanierung Baumhaus im Alten Hafen
  7. Sanierung Spiegelberg in der Altstadt

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Entsprechend dem Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommen zum Europäischen Programm für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014 2020 ist in Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt EU-Mittel für die Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung in den Ober- und Mittelzentren des Landes bereitzustellen.

 

Voraussetzung für eine künftige Förderung ist ein integriertes Stadtentwicklungskonzept. Die 2. Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde in den Jahren 2012/13 erstellt und am 26.08.2013 in der Bürgerschaft beschlossen. Das Operationelle Programm (OP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014 2020 wurde am 29.10.2014 durch die Europäische Kommission genehmigt.

 

Auf Grundlage des Operationellen Programms sind in den ISEKs die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen und Problemlagen, herauszuarbeiten differenziert darzustellen und mit Förderschwerpunkten zu hinterlegen die geeignet sind, die festgelegten strategischen Entwicklungsziele zu erreichen.

 

Mit der beigefügten Ergänzung der 2. Fortschreibung des ISEK wurden den Erfordernissen des EFRE-OP Rechnung getragen, so dass auf dieser Grundlage künftige Förderanträge gestellt werden können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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