Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2015/1628
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 17.12.2015 - Bürgerbeteiligung Bauleitplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- Fraktion FDP/GRÜNE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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17.12.2015
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Sachverhalt
Fragen:
1.) In welchen Fällen werden zu Bauleitplänen Erörterungstermine durch die Verwaltung der Hansestadt Wismar angeboten?
2.) Warum finden Erörterungstermine zu Bauleitplanungen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) der Hansestadt Wismar erst nach der Frist der öffentlichen Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB statt? (So geschehen z.B. bei Bebauungsplänen Seebad Wendorf und Bahnhofsbereich Wismar)?
3.) Ist es möglich Erörterungstermine vor der Frist der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB anzubieten oder während der Frist der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB ? Dies würde den Bürgern die Möglichkeit geben sich erst zu informieren und dann Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung abzugeben.
4.) Wie viele Erörterungstermine zur Information der Bürger zu Planungen der Hansestadt Wismar wurden in 2014 und 2015 durch die Verwaltung angeboten? Bitte listen Sie die Namen der Bauleitpläne, die Fristen der öffentlichen Auslegung, die Daten der Erörterungstermine und die Anzahl der Bürger auf. Bitte benutzen Sie folgende Tabelle:
B-Plan/F-Plan Nr. und Name | Frist Auslegung
von .......... bis ..........
| Datum Erörterungstermin | Anzahl Bürger beim Erörterungs-termin |
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5.) Wieviel Bürger haben sich in 2014 und 2015 bei Erörterungsterminen über Planungen der Hansestadt Wismar informiert?
6.) Wieviele informelle Informationsveranstaltungen wurden in 2014 und 2015 über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus von der Verwaltung angeboten, um Bürger über aktuelle Bauleitplanungen und sonstige Bauvorhaben zu informieren (z.B. Kreuzung Umbau Schweriner Tor, Weiterentwicklung Parkraumkonzept, Neubau Kreisverwaltung...)
7.) Ist es möglich, Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung in digitaler Form als email abzugeben?
8.) Ist es möglich die Angaben zur Möglichkeit der digitalen Beteiligung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3, Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Angabe der email-Adresse des Bauamtes Hansestadt Wismar in die Bekanntmachungen der Bauleitpläne zukünftig aufzunehmen?
9.) Zu welchen Bauvorhaben und Planungen sind informelle Informationsveranstaltungen im Jahr 2016 durch die Verwaltung vorgesehen?
