Beschlussvorlage - VO/2015/1593

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom

 

        Amt für Raumordnung und Landesplanung

        Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen, FD Bauordnung und Umwelt, FD Öffentlichere Gesundheitsdienst, FD Bildung und Kultur, FD Ordnung/ Sicherheit und Straßenverkehr

        Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, Abt.1 Landwirtschaft/EU-Förderangelegenheiten, Abt. 2 Integrierte ländliche Entwicklung, Abt. 4 Naturschutz, Wasser, Boden, Abt. 5 Immissions- u. Klimaschutz, Abfall u. Kreislaufwirtschaft

        Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

        Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen

        Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

        Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

        Wasser-und Schifffahrtsamt Lübeck

        Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V

        Stadtwerke Wismar GmbH

        E.dis

        Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

        Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

        Landesamt für innere Verwaltung

        Betrieb für Bau- und Liegenschaften

        Hauptzollamt Stralsund

        GDMcom, Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation

 

berücksichtigt wurden und

dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

 

        Frau Annette Malorny

        Anwohner

        Herrn Dipl.-Ing. Günther Schult

        Frau Schaffert

        SKW Schwarz Rechtsanwälte, Herrn Dr. Klaus Jankowski

        Frau Steffi Reimann, Herrn Dr. Sönke Reimann

        Herrn Klaus-Dieter Steinberg

        Frau Waltraud und Herrn Dr. Willi Ring

        Herrn Prof. Dr. Helbing

        Herrn Dr. Eberhardt Blei

        Herrn Mathias Engling

        Noerr LLP, Rechtsanwalt Herrn Dr. Peter Bachmann

 

teilweise berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes

"Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

siehe Anlagen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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