Beschlussvorlage - VO/2015/1593
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
56. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf",Abwägung und Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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17.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom
– Amt für Raumordnung und Landesplanung
– Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen, FD Bauordnung und Umwelt, FD Öffentlichere Gesundheitsdienst, FD Bildung und Kultur, FD Ordnung/ Sicherheit und Straßenverkehr
– Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, Abt.1 Landwirtschaft/EU-Förderangelegenheiten, Abt. 2 Integrierte ländliche Entwicklung, Abt. 4 Naturschutz, Wasser, Boden, Abt. 5 Immissions- u. Klimaschutz, Abfall u. Kreislaufwirtschaft
– Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben/Küste“
– Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
– Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
– Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
– Wasser-und Schifffahrtsamt Lübeck
– Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V
– Stadtwerke Wismar GmbH
– E.dis
– Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
– Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
– Landesamt für innere Verwaltung
– Betrieb für Bau- und Liegenschaften
– Hauptzollamt Stralsund
– GDMcom, Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation
berücksichtigt wurden und
dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
– Frau Annette Malorny
– Anwohner
– Herrn Dipl.-Ing. Günther Schult
– Frau Schaffert
– SKW Schwarz Rechtsanwälte, Herrn Dr. Klaus Jankowski
– Frau Steffi Reimann, Herrn Dr. Sönke Reimann
– Herrn Klaus-Dieter Steinberg
– Frau Waltraud und Herrn Dr. Willi Ring
– Herrn Prof. Dr. Helbing
– Herrn Dr. Eberhardt Blei
– Herrn Mathias Engling
– Noerr LLP, Rechtsanwalt Herrn Dr. Peter Bachmann
teilweise berücksichtigt wurden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)
3. Die Begründung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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2
|
(wie Dokument)
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8,4 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
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4
|
(wie Dokument)
|
6,4 MB
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5
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
