Fraktionsantrag - VO/2015/1549
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Baumschutzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- Fraktion FDP/GRÜNE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.10.2015
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt eine Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet der Hansestadt Wismar zu erarbeiten und diese in der nächsten Bürgerschaftssitzung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Satzung soll dabei an der Muster-Baumschutzsatzung des Deutschen Städtetages orientiert sein. Es wird weiterhin vorgeschlagen die Baumschutzsatzung der Stadt Stralsund als Vorbild für die Formulierung heranzuziehen und den Baumumfang der schützenswerten Bäume auf 80 cm festzulegen.
Sachverhalt
Begründung:
Bäume verbessern das Stadtklima. Sie dienen durch Aufnahme von CO dem Klimaschutz. Bäume haben eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt. Sie sind Lebensgrundlage für wildlebende Tierarten und prägen das Orts- und Landschaftsbild. Im besiedelten Bereich beeinflussen sie das Mikroklima und tragen zur Luftreinhaltung bei. Bäume sind wichtige Sauerstofflieferanten. Durch ihren belebenden und gliedernden Charakter erhöhen sich der Erlebnis- und Erholungswert der Landschaft und damit auch die Lebensqualität für die Menschen.
Derzeit wird der Baumschutz in Kommunen ohne Baumschutzsatzung durch das Landesnaturschutzausführungsgesetz geregelt. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern über dem Erdboden, sind gesetzlich geschützt. Durch eine kommunale Baumschutzordnung können Bäume noch weitgehender geschützt werden als es mit dem Landesnaturschutzausführungsgesetz der Fall ist. Die Kommunen haben hier Gestaltungsmöglichkeiten, die über das Landesrecht hinausreichen. Dieser Gestaltungsspielraum sollte genutzt werden. Viele Kommunen machen davon Gebrauch (z.B. Stralsund, Schwerin, Rostock, Ludwigslust, u.a.)
Derzeit wird im Stadtgebiet der HWI eine große Zahl an Bebauungsplänen für Wohnbebauung entwickelt. Die geplante Wohnbebauung soll auf derzeit z. T. brachliegenden Arealen mit schützenswertem Baumbestand erfolgen. Mit der Baumschutzordnung wird ein Instrument genutzt um transparent und für den Bürger nachvollziehbar schützenswerte Baumbestände zu erhalten bzw. Abholzungen der nicht geschützten Bäume zu genehmigen.
