Fraktionsantrag - VO/2013/0671
Grunddaten
- Betreff:
-
8,50 EUR Mindestlohn bei Ausschreibungen und Vergaben der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Beteiligt:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- DIE LINKE., SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird beauftragt, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen durch die Hansestadt Wismar und ihre Eigenbetriebe sowie bei kommunalen Ausschreibungen und Vergaben einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde zu vereinbaren.
Die Hansestadt Wismar vergibt Aufträge an Unternehmen nur dann, wenn diese sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung der Leistung mindestens 8,50 EUR (brutto) zu zahlen, dies umfasst auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.
Sachverhalt
Begründung:
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat im Juni 2012 eine Änderung des Vergabegesetzes beschlossen. Damit wurde für alle Kommunen die Möglichkeit geschaffen, sich bei der Auftragsvergabe an Unternehmen für ein Mindestlohnentgelt zu entscheiden.
Im Ergebnis des Finanz- und Liegenschaftsausschusses und des Verwaltungsausschusses am 13. Februar 2013 kamen die Fraktion DIE LINKE. und die SPD-Fraktion zu der gemeinsamen Auffassung, diesen Antrag zu stellen.
