Fraktionsantrag - VO/2015/1550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fordert die Landesregierung und die Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf,

 

  • die kommunale Beteiligungsquote im FAG 2016 und 2017 angemessen zu erhöhen (mindestens um 1%-Punkt für das Jahr 2016 und um 2%-Punkte 2017) und
  • die notwendigen Mittel zur gemeinsamen Bewältigung der Zukunftsaufgaben für die Kommunen zusätzlich bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die kommunale Beteiligungsquote soll den Städten und Gemeinden eine angemessene sowie aufgabengerechte Finanzausstattung zusichern. Derzeit liegt die Quote bei 33,99 % und soll nach den Plänen der Landesregierung nicht angehoben werden.

Doch die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, haben Haushaltssicherungskonzepte verabschiedet, Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen vorgenommen und können notwendige Investitionen nicht mehr leisten.

Den Finanzierungsdefiziten bei den Kommunen stehen Überschüsse im Landeshaushalt in dreistelliger Millionenhöhe gegenüber. Seit Jahren schon entwickeln sich die kommunalen Haushalte nicht mehr gleichmäßig im Verhältnis zum Landeshaushalt.

 

Deshalb forden wir eine angemessene Erhöhung der kommunalen Beteiligungsquote, um die aktuellen finanziellen Herausforderungen mit entsprechenden zusätzlichen Landeszuweisungen auszugleichen oder maßgeblich zu unterstützen.

 

Zu den neuen auszufinanzierenden Aufgaben gehören unter anderem:

 

  • Steigende Kosten der Kindertagesbetreuung
  • Finanzierung der Betreuung und vor allem der sozialen Integration der Flüchtlinge als Daueraufgabe
  • Umbau und Anpassung der Infrastruktur im Zuge des demografischen Wandels
  • Mitfinanzierung des Breitbandausbaus (direkt oder über Umlagen)
  • Umsetzung der E-Government-Konzeption

 

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