Beschlussvorlage - VO/2015/1537
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung zur Benennung des Vorhabens "Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31 in Wismar" für den Projektaufruf 2016 im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.62 SG Hochbau
- Bearbeiter:
- Burkhard Rode
- Beteiligt:
- 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Rode, Burkhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, das Vorhaben „Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31 in Wismar“ für den Projektaufruf 2016 im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur anzumelden.
Sachverhalt
Begründung:
Am 05.10.2015 startete das Bundesbauministerium den Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung von kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Es geht dabei um größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie ggfs. überregionaler Wirkung. Die Sanierungsmaßnahmen sind dabei Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden sollen. Förderfähig sind z.B. Sportstätten (vgl. Projektaufruf 2016 – Anlage).
Die Verwaltung empfiehlt im Rahmen dieses Projektaufrufs die Anmeldung der Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle in der Bürgermeister-Haupt-Straße 31 in Wismar. Diese wurde Anfang der 1970-er Jahre errichtet. Seit 1990 wurden folgende Sanierungsabschnitte realisiert:
- Sanierung der Umkleide- und Sanitärräume
- Sanierung des Foyers
- Sanierung der umlaufenden Vordächer (incl. Wärmedämmung)
- Sanierung des Hauptdaches (ohne Wärmedämmung)
In allen anderen Bereichen besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Insbesondere die gesamte Elektro-, teilweise Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation stammt noch aus der Erbauungszeit und entspricht in keiner Weise mehr den heute geltenden Vorschriften. Sowohl die Brandverhütungsschauen der Abt. Brandschutz als auch die TÜV-Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und der Alarmierungs- und Brandmeldeanlage listen erhebliche Mängel auf. Aufgrund dieser Mängel wurde 2011 ein Brandschutzkonzept erstellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnung M-V und der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten in vielen Punkten nicht eingehalten werden und nur durch den Bestandsschutz gedeckt werden.
Im Ergebnis des Brandschutzkonzeptes können Veranstaltungen gegenwärtig nur mit eingeschränkter Besucherzahl durchgeführt werden.
Die erforderlichen Kosten zur Umsetzung der Auflagen aus dem Brandschutzkonzept werden nach bisher nur grober Schätzung wie folgt bewertet:
Kostengruppe 300 (Baukonstruktion)1.500.000,00 €
Kostengruppe 400 (Technische Anlagen)1.000.000,00 €
Kostengruppe 700 (Honorare) 500.000,00 €
Gesamtkosten3.000.000,00 €
Innerhalb der veranschlagten 3 Mio. € kann es nach erfolgter Planung noch zu Verschiebungen kommen.
Im Rahmen des Förderprogramms besteht die Möglichkeit eine 90%-ige Förderung für Kommunen mit Haushaltsnotlage zu erlangen. Die Hansestadt Wismar muss mithin 300 T € als Eigenmittel bereit stellen.
Die finanziellen Mittel sollen in der Haushaltsplanung 2016 und 2017 eingestellt werden.
Aus dem Projektaufruf geht hervor, dass der Antrag bereits bis zum 13.11.2015 mit einem entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss zu stellen ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42401.6816620 (TH 07) | Einzahlung 2016 iHv Einzahlung 2017 iHv | 900.000 1.800.000 |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42401.7852200 (TH 07) | Auszahlung 2016 iHv Auszahlung 2017 iHv | 1.000.000 2.000.000 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118 kB
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