Beschlussvorlage - VO/2015/1513

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung der Hansestadt Wismar auf Aufnahme als institutionelles Mitglied im Deutschen Nationalkomitee von ICOMOS (Internationaler Rat für Kulturdenkmäler und schutzwürdige Bereiche) e.V..

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Präsident des Deutschen Nationalkomitees ICOMOS e.V., Prof. Dr. Jörg Haspel, und die Generalsekretärin, Prof. Dr. Sigrid Brandt, sind im Februar 2015 an den Bürgermeister  der Hansestadt Wismar, Herrn Thomas Beyer, herangetreten und haben die institutionelle Mitgliedschaft der Welterbe- und Hansestadt Wismar angeregt. Diese Art der Wertschätzung zeigt, dass die bestehende Zusammenarbeit auch v.S. der ICOMOS als gedeihlich und kompetent eingeschätzt wird.

Das Deutsche  Nationalkomitee von ICOMOS e.V. bietet Möglichkeiten für einen breiten Erfahrungsaustausch in Welterbe- und Denkmalangelegenheiten. Auf nationaler wie internationaler Ebene finden sich hier Denkmal- und Welterbe-Experten der unterschiedlichen Fachbereiche zusammen, die einen interdisziplinären und internationalen Erfahrungsaustausch bestreiten. Dies dient der Weiterqualifizierung aller Beteiligten und wir sehen darin eine außerordentliche Chance, aktuelle Erfahrungen bei der Bewahrung des historischen Erbes auch für unsere Welterbestätte nutzen und die Denkmal- und Welterbe-Kompetenz von Wismar voranbringen zu können.

Natürlich ist die Hansestadt Wismar auch daran interessiert, von den Möglichkeiten der wissenschaftlichen Komitees und der Kooperation mit anderen Nationalkomitees zu profitieren. Auch eine Partizipation an den Facharbeitsgruppen von ICOMOS würde die Bemühungen und die konkrete fachliche Auseinandersetzung der Stadt mit ihrem Denkmalbestand signifikant befördern. Im Rahmen dieser Teilhabe hofft Wismar auf positive Impulse und eine Stärkung und Qualifizierung der mit dem Welterbestatus einhergehenden Aufgaben, so dass die Hansestadt Wismar sich perspektivisch in geeigneter Form (Workshops, Tagungen Publikationen etc.) durch eigene Akzente in die inhaltliche Arbeit des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS e.V. einbringen kann und will.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 x

neu

 x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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