Fraktionsantrag - VO/2015/1321
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek
der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion SPD-Fraktion
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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05.10.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar. Hierzu soll der "§6 Benutzungsgebühr" und
"§9 Säumnisgebühren und Gebühr für nicht zurückgespulte Videokassetten" wie folgt geändert werden:
§6 Punkt 2 der Benutzungsgebühr
Die Gebühr beträgt für die Nutzung der Stadtbibliothek in Euro:
a) ab Volljährigkeit jährlich 15,00 (alt: 12,00)
halbjährlich10,00 (alt: 7,00)
monatlich 3,50 (alt: 2,50)
c) für juristische Personen jährlich 35,00 (alt: 25,00)
d) für Partner (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaften mit
gleichem Wohnsitz jährlich 23,00 (alt: 20,00)
halbjährlich 15,0 (alt: 12,00)
§9 Punkte 2-4 Säumnisgebühr und Gebühr für nicht zurückgespulte Videokassetten in Euro
2. Die Säumnisgebühr für Videokassetten und DVDs pro Ausleihtag und Medium:
2,00 (alt: 1,00); Kinder bis 14 Jahre die Hälfte
3. Die Säumnisgebühr für die sonstigen Medien beträgt pro Ausleihtag und Medium:
1,00 (alt: 0,60); Kinder bis 14 Jahre die Hälfte
4. Die Säumnisgebühren werden bis zu folgenden Obergrenzen erhoben:
Zeitungen und Zeitschriften pro Exemplar: 25,00 (alt: 20,00)
Bücher und andere Medien pro Exemplar: 55,00 (alt: 50,00)
Kinder bis 14 Jahre die Häflte
Sachverhalt
Begründung:
Ein Bestandteil des neuen Haushaltssicherungskonzeptes stellt die Anpassung aller Satzungen und Entgeltordnungen dar. Dazu gehört auch die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar.
In den letzten Jahren hat sich die Stadtbibliothek durch ein vielfältiges und hochwertiges Angebot sehr gut entwickelt. Es gab im Jahr 2013 insgesamt 389.757 Entleihungen und zudem wurde mit der Einführung der Mecklenburg-Onleihe ein weiteres Angebot zur Qualitätssteigerung geschaffen, das sehr gut angenommen wird. Diese Neuerung ist aber auch mit höheren Kosten verbunden.
Um diese Kosten sowie eine Reduzierung des Finanzsaldos langfristig zu erreichen, sollen die Benutzungsgebühren geringfügig steigen. Von der Erhöhung sind Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, III und XII, Wehrdienst- und Zivildienstleistende, Schüler, Studenten, Auszubildende und Teilnehmer an einem freiwilligen Jahr ausgenommen.
Damit wollen wir verhindern, dass es bei dieser Gruppe zu Einbrüchen bei den Benutzerzahlen kommt.
Die Erhöhung der Säumnisgebühren trifft nur auf Besucher zu, die die entliehenen Bücher oder Medien nicht fristgemäß wieder abgeben. Somit ist die Erhebung der Gebühr vonjedem Benutzer selbst abhängig.
