Beschlussvorlage - VO/2015/1480
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 03 Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Vehlhaber, Siegfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
24.09.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft schlägt der Gesellschafterversammlung die nachstehenden Personen für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar als Vertreter der Gesellschafterin Hansestadt Wismar vor:
1. ______________
2. ______________
3. ______________
4. ______________
5. ______________
6. ______________ (Betriebsratsmitglied)
Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist alleinige Gesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.
Gemäß § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages endet die Bestellung des Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Der jetzige Aufsichtsrat wurde im Jahr 2010 durch die Bürgerschaft bestellt, sodass die Amtszeit mit der Entlastung durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr per 31.12.2014 endet. Dies erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 01.09.2015.
Die Amtszeit des neuen Aufsichtsrates würde in 2015 beginnen und voraussichtlich 2020 mit der
Beschlussfassung über den Jahresabschluss per 31.12.2019 enden.
Der Gesellschaftsvertrag sieht unter § 7 Abs. 2 und 3 eine Anzahl von 6 Aufsichtsratsmitgliedern vor, die durch die Gesellschafterin entsandt werden.
Eines der Mitglieder muss Sachkompetenz entweder im Bau-, Wohnungsbewirtschaftssektor oder im Finanzwesen aufweisen. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus: 5 Vertretern des Anteilseigners in folgender derzeitiger Besetzung:
Herr Andreas WellmannAufsichtsratsvorsitzender
Herr Roland Kargelstellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Christian Hilgendorf
Herr Wolfgang Box
Herr Klaus-Peter Brandt
und 1 Mitglied des Betriebsrates der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar:
Frau Angela Eckl.
Seitens der Fraktionen wurden bisher folgende Personen für die Neubesetzung des Aufsichtsrates vorgeschlagen:
Herr Andreas Wellmann (von der SPD-Fraktion)
Herr Christian Hilgendorf(von der SPD-Fraktion)
Herr Roland Kargel (von der Fraktion Die Linke)
Herr Eike Koebe(von der Für-Wismar-Fraktion)
Als Mitglied des Betriebsrates der Wohnungsbaugesellschaft wurde für die Entsendung Frau Angela Eckl benannt.
Die Bestellung der Vertreter erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Für die Entsendung des Mitgliedes des Betriebsrates der Wohnungsbaugesellschaft ist ebenfalls eine Wahl erforderlich. Sollten entsprechend § 32 KV M-V Vorschlagslisten von den Fraktionen sowie Zählgemeinschaften erstellt werden, so ist auf der Vorschlagsliste das Mitglied des Betriebsrates mit aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: Gesellschaftsvertrag | ||
