Beschlussvorlage - VO/2015/1480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft schlägt der Gesellschafterversammlung die nachstehenden Personen für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar als Vertreter der Gesellschafterin Hansestadt Wismar vor:

 

 

1. ______________

 

2. ______________

 

3. ______________

 

4. ______________

 

5. ______________

 

6. ______________ (Betriebsratsmitglied)

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar ist alleinige Gesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.

 

Gemäß § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages endet die Bestellung des Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig.

 

Der jetzige Aufsichtsrat wurde im Jahr 2010 durch die Bürgerschaft bestellt, sodass die Amtszeit mit der Entlastung durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr per 31.12.2014 endet. Dies erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 01.09.2015.

 

Die Amtszeit des neuen Aufsichtsrates würde in 2015 beginnen und voraussichtlich 2020 mit der

Beschlussfassung über den Jahresabschluss per 31.12.2019 enden.

 

Der Gesellschaftsvertrag sieht unter § 7 Abs. 2 und 3 eine Anzahl von 6 Aufsichtsratsmitgliedern vor, die durch die Gesellschafterin entsandt werden.

Eines der Mitglieder muss Sachkompetenz entweder im Bau-, Wohnungsbewirtschaftssektor oder im Finanzwesen aufweisen. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus: 5 Vertretern des Anteilseigners in folgender derzeitiger Besetzung:

 

Herr Andreas WellmannAufsichtsratsvorsitzender

Herr Roland Kargelstellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Christian Hilgendorf

Herr Wolfgang Box

Herr Klaus-Peter Brandt

 

 und 1 Mitglied des Betriebsrates der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar:

 

Frau Angela Eckl.

 

Seitens der Fraktionen wurden bisher folgende Personen für die Neubesetzung des Aufsichtsrates vorgeschlagen:

 

Herr Andreas Wellmann (von der SPD-Fraktion)

Herr Christian Hilgendorf(von der SPD-Fraktion)

Herr Roland Kargel (von der Fraktion Die Linke)

Herr Eike Koebe(von der Für-Wismar-Fraktion)

 

Als Mitglied des Betriebsrates der Wohnungsbaugesellschaft wurde für die Entsendung Frau Angela Eckl benannt.

 

Die Bestellung der Vertreter erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Für die Entsendung des Mitgliedes des Betriebsrates der Wohnungsbaugesellschaft ist ebenfalls eine Wahl erforderlich. Sollten entsprechend § 32 KV M-V Vorschlagslisten von den Fraktionen sowie Zählgemeinschaften erstellt werden, so ist auf der Vorschlagsliste das Mitglied des Betriebsrates mit aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: Gesellschaftsvertrag

 

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