Beschlussvorlage - VO/2015/1462
Grunddaten
- Betreff:
-
Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen "Zugang Altstadt - Dr.-Leber-Str. / Turmstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Jan Groth
- Beteiligt:
- 20.1 Abt. Kämmerei; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Rittemann, Peter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.09.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.09.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Der Einmündungsbereich von der Dr.-Leber-Straße zu den Parkplatzanlagen wurde im Zuge des Ausbaus der Dr.-Leber-Straße erneuert. Dazu zählen Lichtsignalanlage, Mittelinsel sowie ein einseitiger Gehweg.Die Zufahrt ist derzeit nur einspurig und entsprechend dem erforderlichen Wendekreisradius für Busse aufgeweitet. Die Ausfahrt in Richtung Dr.-Leber-Straße besteht aus 2 Fahrspuren (jeweils eine für Rechts- und Linksabbieger).
Die Hansestadt Wismar plant entsprechend dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ die Neugestaltung des Verbindungsweges zwischen der Dr.-Leber-Straße und der Turmstraße. Dabei wird die Zufahrt von der Dr.-Leber-Straße mit 2 Fahrspuren von jeweils 3,00 m hergestellt. In diesem Bereich wird die Mittelinsel verlängert und ein Fahrbahnteiler zwischen Zu- und Ausfahrt ausgebildet. Entlang der Zufahrt ist ein Gehweg in 2,50 m Breite geplant.Die neuen und anzupassenden Fahrspuren werden in Asphaltbauweise hergestellt, die Befestigung der Gehwege erfolgt mit grauem Betonrechteckpflaster. Der Fahrbahnteiler wird mit Kleinpflaster in gebundener Bauweise ausgeführt und durch Betonflachborde eingefasst.Die Zufahrt zur nordöstlichen Parkfläche ist gegenüber der in 2015 hergestellten Parkplatzfläche geplant.
Der nordwestliche Bereich wird gemäß B-Plan umgestaltet und soll den Zugang zur Altstadt hervorheben und aufwerten. Der Zugang wird in einer Breite von 9,00 m mit mehrformatigem Betonsteinpflaster in der Farbe grau/anthrazit nuanciert hergestellt. Für Havarie- und Sonderfälle wird die Fläche überfahrbar ausgebildet. Einem ungewollten regelmäßigen Befahren bzw. Schleichverkehren wird durch Anordnung von Pollern u.ä. vorgebeugt.
Durch die Anpflanzung von Baumgruppen (japanische Zierkirschen) in Verbindung mit Rasenflächen, integrierten Spielflächen und Stadtmöbilisierungselementen werden einladende Aufenthalts-, Informations- und Rückzugsbereiche geschaffen. Der vorhandene vitale Baumbestand wird in die Grünplanung sinnvoll mit eingebunden. Eine Birke soll gefällt werden, um der verbleibenden Birke mehr Entwicklungs- und Freiraum zu geben.
Der Aufenthaltscharakter wird durch Anordnung von Bänken und Sitzwürfeln hervorgehoben. Es ist vorgesehen, im Eingangsbereich Informationstafeln aufzustellen.
Im Bereich des Fahrbahnteilers werden 2 Lichtmaste mit Doppelleuchten (LED-Bestückung) installiert, die eine ausreichende Beleuchtung der Verkehrsbereiche sicherstellen. Der Zugangsbereich wird durch 4 Stück dekorative Lichtstelen (LED-Bestückung), die beidseitig der Wegeführung angeordnet werden, ausgeleuchtet.
Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme betragen 395.544,10 €. Von den Gesamtkosten können unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen und vorbehaltlich der Bewilligung durch das Landesförderinstitut insgesamt 344.112,30 € als förderfähig anerkannt werden. Davon sind zusätzliche Eigenmittel von 15% abzuziehen, sodass sich ein Einsatz von Städtebaufördermittel in Höhe von 292.495,46 € ergibt.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr 2016 | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101.6816620/08 | Einzahlung in Höhe von | 292.400,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101.7852200/08 | Auszahlung in Höhe von | 395.600,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investition (Aufnahme im Investprogramm Haushalt 2016 / 2017) | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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378,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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366,8 kB
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