Beschlussvorlage - VO/2015/1449
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendung an das Technische Landesmuseum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 03 Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Siegfried Vehlhaber
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Vehlhaber, Siegfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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01.09.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.09.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Gemäß Bürgerschaftsbeschluss VO/2014/0855 förderte die Hansestadt Wismar den Betrieb des Technischen Landesmuseums in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 mit einem jährlichen Betrag von bis zu 150.000,00 Euro. Dieser Beschlusslage vorausgegangen waren zahlreiche Verhandlungen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern seitens der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden als auch der Gesellschafter, mit dem Ergebnis, dass das Land seinen Zuschuss von 175.000,00 € auf 250.000,00 € ab 2014 erhöhte. Voraussetzung dieser Erhöhung der Förderung durch das Land war die Zusicherung der HWI, einen dauerhaften Finanzierungsanteil von 150.000,00 Euro zu tragen. Die Hansestadt ist dieser Forderung in 2014 mit 130 T€ sowie mit Beiträgen Dritter in Höhe von 20 T€ nachgekommen, im Jahr 2015 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 150 T€ sowie Drittmittel von 50 T€ bereitgestellt.
Für die Jahre 2014 und 2015 wurde der Technischen Landesmuseum Mecklenburg Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH auf der Grundlage eingereichter Fördermittelanträge Förderungen seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern mit den Bescheiden vom 20.03.2014 und 03.03.2015 in Höhe von jeweils 250.000,00 Euro bewilligt.
Eine institutionelle Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wird seitens des Landes weiterhin abgelehnt. Der Betrieb des Technischen Landesmuseums und die Aufrechterhaltung des lfd. Geschäftsbetriebes ist somit auch zukünftig über Anträge auf Projektförderung abzusichern.
Im Wirtschaftsplan für 2015 sind Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern in Höhe von 170 T€ vorgesehen. Die geplanten Personalaufwendungen haben sich wegen des Wegfalls der Arbeitsmarktförderung im Vergleich zum Vorjahr auf ca. 375 T€ erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, insbesondere die Betriebskosten für das Gebäude, liegen bei ca. 266 T€. Für Sonderausstellungen und Marketingmaßnahmen zur weiteren Etablierung des „phanTECHNIKUMs“ stehen nur ca. 50 T€ zur Verfügung, dies sind 30 T€ weniger als benötigt. Daraus wird deutlich, dass die Aufgabenerfüllung der Technischen Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützigen Betriebsgesellschaft mbH im wesentlichen Maße erst durch die Fördermittel des Landes und durch den Zuschuss der HWI ermöglicht werden. Die Gesamtförderung dieser beiden Körperschaften wird in 2015 400 T€ betragen. Die Geschäftsführung erwartet unter dieser Voraussetzung für das Wirtschaftsjahr 2015 ein Jahresergebnis von ca. 2 T€.
Im Hinblick auf den Umfang des Ausstellungsbetriebes, die Größe des Ausstellungsgebäudes und die damit im Zusammenhang stehenden Betriebs- und Personalkosten erweist sich diese Förderung künftig jedoch als nicht ausreichend. Insbesondere
• die Beibehaltung der bisherig guten Resonanz der Besucher auf die Sonderausstellungen erfordert zukünftig weitere entsprechende Aufwendungen und begleitende Marketingmaßnahmen,
• der Wegfall der Arbeitsmarktförderung führt zur weitere Erhöhung des Personalaufwandes in Höhe von 40 T€ ,
• die Übernahme des sanierten Gebäudeteils mit einer Fläche von ca. 450 m² macht die Ausstellung nicht nur attraktiver, sondern erhöht gleichzeitig die Betriebskosten,
• ohne ein Minimum an Marketingmaßnahmen (nach dem Marketingkonzept werden mindestens 80 T€ jährlich benötigt ) kann die Besucherzahl nicht gehalten oder gar erhöht werden.
Das phanTECHNIKUM ist bemüht das Angebot beständig weiter zu erhöhen. So konnte in Absprache mit dem Bildungsministerium erreicht werden, dass ab 2016 eine halbe Lehrerstelle am Phantechnikum eingerichtet wird. Damit avanciert das Phantechnikum zum Bildungsstandort was mit der Hoffnung verbunden ist, durch dieses Alleinstellungsmerkmal zukünftig eine höher Förderung seitens des Landes zu erfahren.
Um die Attraktivität und Qualität der Ausstellung zu erhalten und die Bekanntheit des phanTECHNIKUMs zu erhöhen, wird für das Wirtschaftsjahr 2016 eine Förderung seitens des Landes von 300 T€ beantragt. An Spenden und durch das Sponsoring sollen 53 T€ eingeworben werden.
Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern sind in Höhe von 175 T€ vorgesehen. Die geplanten Personalaufwendungen haben sich wegen des Wegfalls der Arbeitsmarktförderung im Vergleich zum Vorjahr auf ca. 385 T€ erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, insbesondere die Betriebskosten für das Gebäude, liegen bei ca. 293 T€. Für Sonderausstellungen und Marketingmaßnahmen zur weiteren Etablierung des „phanTECHNIKUMs“ sind 75 T€ eingeplant.
Die Geschäftsführung erwartet unter dieser Voraussetzung für das Wirtschaftsjahr 2016 ein Jahresergebnis von ca. 2 T€.
Nach wie vor zeigt sich, dass die Aufgabenerfüllung der Technischen Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützigen Betriebsgesellschaft mbH ohne die Fördermittel des Landes und durch den Zuschuss der HWI nicht möglich wäre. Die Gesamtförderung dieser beiden Körperschaften soll in 2016 450 T€ betragen.
Die Förderung des Landes soll zweckmäßigerweise in eine zweijährige Fördervereinbarung entsprechend des Doppelhaushaltes des Landes M-V einfließen.
Wie in den Vorjahren wird Bedingung der Förderung durch das Land sein, dass sich die Hansestadt Wismar mit einem entsprechenden Betrag an der Gesamtförderung beteiligt. Dieser betrug in den beiden zurückliegenden Förderperioden jeweils 150 T€.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | |||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | |||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62608.5412000/09 | Aufwand in Höhe von | 150.000,00 | |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62608.7412000/09 | Auszahlung in Höhe von | 150.000,00 | |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | ||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | |||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | |||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | |||
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4. Die Maßnahme ist: | ||||
| neu | |||
X | freiwillig | |||
| eine Erweiterung | |||
| Vorgeschrieben durch: | |||
