Beschlussvorlage - VO/2014/0953-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Stellungnahme der Hansestadt Wismar zur 2. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms 2015 entsprechend Anlage 1
  2. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird beauftragt diese Stellungnahme gegenüber der Obersten Planungsbehörde im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des LEP M-V abzugeben

 

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Sachverhalt

Begründung:

Wie bereits in der Begründung zum Beschluss der Bürgerschaft im Rahmen der 1. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms 2015 (Beschluss Nr. VO/2014/0953 vom 28.08.2014) dargelegt, wird derzeit das Verfahren zur Fortschreibung des LEP M-V durchgeführt.

Nach Eingang der Stellungnahmen zum Vorentwurf (1. Beteiligung) wurden diese durch die Oberste Planungsbehörde des Landes ausgewertet und ein überarbeiteter Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms 2015 erstellt. Hierbei wurden die Einlassungen der Hansestadt Wismar teilweise berücksichtigt, die Begründung dazu finden Sie in der Anlage 2.

 

Der überarbeitete, zweite Entwurf enthält nach Aussage der Obersten Planungsbehörde u.a. folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf vom April 2014:

       Die marinen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen wurden auf vier Flächen mit ca. 200 km² reduziert. Ergänzt werden sie durch Leitungstrassen, gepuffert durch Vorbehaltsgebiete Leitungen. Die Vorbehaltsgebiete für maritimen Tourismus wurden aufgrund der realen Sichtbarkeit des Seegebietes von der Küste aus abgegrenzt.

       Die Kriterien zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete Fischerei wurden um weitere fischereiwirtschaftliche Aspekte ergänzt.

       Mit der Festlegung der Raumkategorie Ländliche Gestaltungsräumeim LEP-Entwurf sollen die Chancen der Ländlichen Räume verbessert werden. Ziel dieser Festlegung ist eine auf Landesebene einheitliche Definition und Darstellung der Teile der Ländlichen Räume mit besonderen Entwicklungsproblemen, die Erarbeitung von fachübergreifenden Strategien zur Überwindung der Strukturschwächen und die Entwicklung von Maßnahmen, mit denen diesen Räumen in ihrer Entwicklung geholfen werden kann.

       Die Sicherung von Flächen für erneuerbare Energieträger und Leitungen erfordert die Schaffung des Verständnisses der davon betroffenen Bevölkerung. Um die Akzeptanz der bei betroffenen Bürgern sowie Gemeinden zu vergrößern, wird diesen die Möglichkeit gegeben, sich wirtschaftlich an den neu zu errichtenden Windenergieanlagen zu beteiligen.

       Die Kommunikationsinfrastruktur als Entwicklungsfaktor rückt stärker in den Fokus der Raumentwicklung. Der Thematik wurde ein eigenes Kapitel im überarbeiteten LEP-Entwurf gewidmet.

       Die Vorranggebiete Landwirtschaft entfallen und werden durch ein textliches Ziel zum Schutz von Böden mit einer Bodenwertzahl ab 50 und mehr ersetzt.

       Die Vorranggebiete Trinkwasser entfallen auf der Landesebene. Als Aufgabe der Regionalplanung werden in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen Vorranggebiete Trinkwasser zur Sicherung wichtiger Grundwasserressourcen zu entwickeln sein.

       Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten Tourismus wird die weitere Entwicklung des für Mecklenburg-Vorpommern bedeutenden Wirtschaftszweigs Tourismus unterstützt. In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen wird diese Gebietskulisse in Tourismusschwerpunkträume und Tourismusentwicklungsräume differenziert.

       Der Schadensvermeidung und -minimierung und dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum durch den Küsten- und Hochwasserschutz wird nach wie vor eine große Bedeutung beigemessen. Mit einer frühen Einflussnahme soll eine schadensminimierende Planung und Gestaltung bestehender und künftiger Siedlungsnutzungen und Infrastrukturen erreicht werden. Hierzu werden im Landesraumentwicklungsprogramm an den Flüssen Vorranggebiete Hochwasserschutz und Vorbehaltsgebiete Hochwasserrisiko festgelegt.

       Im Küstenmeer werden die für den Küstenschutz benötigten Sandlagerstätten als marine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Küstenschutz und für den gewerblichen Rohstoffabbau marine Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung festgelegt.

Der erarbeitete Entwurf der Fortschreibung des LEP M-V ist unter www.raumordnung-mv.de einzusehen.

 

Die Hansestadt Wismar ist nun aufgefordert, im Zeitraum vom 29.06.2015 bis 30.09.2015 zur 2. Beteiligung eine erneute Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf dieser Stellungnahme wurde bereits mit den Fachämtern der Stadtverwaltung abgestimmt und liegt Ihnen zur Beschlussfassung vor (Anlage 1).

 

Einen Überblick über den Gesamtablauf des Verfahrens zur Fortschreibung des LEP finden Sie zur Information in der Anlage 3.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

 

 

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Anlagen

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