Beschlussvorlage - VO/2015/1437
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Christine Helms
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Eigenbetriebsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
01.09.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
24.09.2015
|
Sachverhalt
Begründung:
Die Satzungsänderung ist im Wesentlichen aus zwei Gründen erforderlich.
1. Winterdienstleistung des EVB in den Straßen der Reinigungsklasse 0:
In § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung wird festgelegt, wie der Winterdienst in den Straßen der Reinigungsklasse 0 durchzuführen ist. Diese Änderung ist notwendig, da die Winterdienstleistung wegen der Gestaltung der Straßen mit Terrassen, Fahrradständern, Bänken, Blumenkübeln, etc. maschinell von Hauswand zu Hauswand der gegenüberliegenden Straßenseiten nicht möglich ist. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung wurde der Hinweis auf die vorstehende Regelung mit aufgenommen.
2. Neuaufnahme bzw. Umgruppierung von Straßen:
Die vor kurzem gewidmeten Straßen Clematisweg und Chrysanthemenweg werden neu in die Satzung aufgenommen und aufgrund des niedrigen Verkehrsaufkommens in die Reinigungsklasse 5 eingeordnet.
Die Bürgermeister-Haupt-Straße, die bisher in der Reinigungsklasse 3 war, wird nun in die Reinigungsklasse 2 eingeordnet, da sie ein ähnlich hohes Verkehrsaufkommen wie die Straße Am Köpernitztal oder wie die Philipp-Müller-Straße aufweist. Diese beiden Straßen befinden sich in der Reinigungsklasse 2.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
auf den Kernhaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
36,8 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
143,5 kB
|
