Beschlussvorlage - VO/2015/1429

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung zur Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Haushaltssicherungsprogramm der Hansestadt Wismar sieht vor, freiwillige Leistungen der HWI in Höhe von 20 Tjährlich durch die Seniorenheime der Hansestadt Wismar zu finanzieren (Maßnahme Nr. 45/2015).

Hierzu war zu prüfen, inwieweit der Finanzierung durch die Seniorenheime steuerrechtliche Bedenken entgegen stehen könnten und ob eine Anpassung der Betriebssatzung erforderlich ist.

 

Die steuerrechtliche Prüfung erfolgte durch die PWC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin.

Im Ergebnis dieser Prüfung wurde uns mitgeteilt, dass gemäß § 58 Nr. 2 AO ( Weitergabe von Mitteln)  es unschädlich für eine gemeinnützige Körperschaft bzw. einen gemeinnützigen BgA ist, wenn diese Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. Diese teilweise Zuwendung von Mitteln ist auch in Form der Gewinnausschüttung zulässig und stellt somit eine Ausnahme vom Verbot der Ausschüttung gem. § 55 Nr.1 Satz 2 AO dar. 

 

Es ist somit möglich, Mittel aus dem Eigenbetrieb Seniorenheime der HWIin den Kernhaushalt der Hansestadt Wismar zur Verwendung gemeinnützige Zwecke zu überführen, ohne die Gemeinnützigkeit des BgA zu gefährden. Dabei brauchen weder die Weitergabe der Mittel noch der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der HWI verwendet werden, als Satzungszweck der zuwendenden Körperschaft (des Eigenbetriebes Seniorenheime der HWI) ausgewiesen sein. Es ist lediglich darauf zu achten, dass die Mittel bei der HWI ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. Zu den aus den Mitteln finanzierbaren gemeinnützigen Zwecken gehören gemäß § 52 Abs. 2 AO  beispielsweise die Altenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Sports. Zur Altenhilfe zählen neben Formen des betreuten Wohnens und Altenpflege auch Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, Unterhaltung, Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen. Dies betrifft u.a. die im Haushaltssicherungskonzept genannten Leistungen.

Für die Hansestadt von Vorteil ist, dass ein Gewinntransfer zwischen dem Eigenbetrieb  Seniorenheime der HWIund der Trägerkörperschaft nicht in den Anwendungsbereich der Einkommenssteuergesetzgebung (§ 20 Abs. Nr.10b EStG) fällt, wenn der BGA von der Körperschaftssteuer befreit ist. Dieses ist der Fall bei einer entsprechenden Gewinnausschüttung der Seniorenheime an die HWI.

Voraussetzung dafür wäre nach hiesiger Auffassung eine Änderung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar. Diese legt in §  4 Abs. 3 Satz 2 der jetzigen Fassung fest, dass die Trägerkörperschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des BgA erhält.

Es wird daher vorgeschlagen, diesen Satz aus der Satzung zu streichen.

 

Des Weiteren liegen der Hansestadt Wismar Hinweise des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg Vorpommern zur Betriebssatzung sowie zur 1. Änderungssatzung vor, die sich auf Regelungen der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg Vorpommern beziehen. Diese Hinweise wurden in der 2. Änderungssatzung mit berücksichtigt und § 7 Absatz 7 Satz 1 sowie § 11 Absatz 3 entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg Vorpommern überarbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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