Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2015/1352

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Streiks in den Kindertagesstätten  sind  trotz der nicht Inanspruchnahme der Kinderbetreuung  Elternbeiträge bezahlt worden. Die Kitas haben dadurch mehr Einnahmen zu verzeichnen, denen keine Ausgabe gegenüber steht. Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

 

1)     Welche Kitas, die der Hansestadt Wismar zu zurechnen sind, waren aktuell vom Streik betroffen?

2)     Für wie viele  Kitaplätze erfolgte dadurch keine Betreuung?

3)     In welcher Höhe pro Streiktag  mussten Eltern Beiträge zur Betreuung und Vollverpflegung leisten, ohne dass sie die Betreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen konnten?

4)     Ist beabsichtigt, den Eltern die überzahlten Elternbeiträge zurückzuerstatten?

 

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