Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2015/1344

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hansestadt Wismar fördert gemäß der Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege Projekte und Leistungen, die im öffentlichen Interesse der Hansestadt Wismar liegen und die ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang stattfinden können.

In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen darüber, wie sich die Förderung dieser Projekte vor und nach der Kreisgebietsreform 2011 und vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung in den zurückliegenden Jahren entwickelt hat:

  1. In welcher Höhe standen im Haushalt der Hansestadt Mittel für diesen Bereich zur Verfügung?
  2. Wie entwickelte sich die Anzahl der Antragsteller?
  3. Wie entwickelte sich die Förderquote (Verhältnis der Zahl der Antragsteller zur Anzahl geförderter Projekte)?

Bitte die Angaben für jede Jahresscheibe für den Zeitraum 2009 bis 2015 angeben.

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