Fraktionsantrag - VO/2015/1262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage der Hansestadt Wismar:

 

§ 6 Höhe des Entgeltes

 

1)      Für das Parken auf den Parkflächen sowie in der Tiefgarage gemäß § 2 dieser Benutzungs- und Entgeltordnung werden folgende Entgelte erhoben:

 

Parkplatz Altstadt/Hafen und Altstadt Westhafen

 

Für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines jeden Jahres gelten folgende Entgelte:

 

Kurzparker

je angefangene 30 Minuten

0,50 Euro

 

Tageshöchstbetrag

4,00 Euro

(Mehr-)Tagesparker

für 24 h

4,00 Euro

 

Für den Zeitraum vom 01.11. eines jeden Jahres bis zum 28./29.02. des folgenden Jahres gelten folgende Entgelte:

Kurzparker

je angefangene 30 Minuten

0,50 Euro

 

Tageshöchstbetrag

2,00 Euro

(Mehr-)Tagesparker

für 24 h

2,00 Euro

 

 

Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 + P3

Kurzparker

je angefangene 30 Minuten

0,50 Euro

 

Tageshöchstbetrag

2,00 Euro

(Mehr-)Tagesparker

für 24 h

2,00 Euro

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Rahmen der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wurden zu Recht für die Großparkplätze in den nutzungsschwachen Zeiten niedrigere Entgelte festgelegt. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass bereits ab März die Parkflächen sehr stark durch Nutzer aus dem Umland und Touristen genutzt werden. Ebenfalls ist dies noch im Oktober zu beobachten.

Auf Grund dieser Situation und auch im Hinblick auf die schwierige Haushaltslage der Hansestadt Wismar ist es für die CDU nur folgerichtig und ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt, wenn die Entgelte angeglichen werden.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass wir trotz dieser Erhöhungen weiterhin im unteren Bereich zu vergleichbaren Städten bei der Erhebung der Parkentgelte liegen.

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