Beschlussvorlage - VO/2015/1304
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltswirtschaftliche Sperre zum Haushalt 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Justine Spierling
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.05.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die, als Maßnahme zur Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Anordnungen des Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern mit Datum vom 17.04.2015, vom Bürgermeister verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne des § 51 KV M-V als Alternative zum Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung. Innerhalb des von der Rechtsaufsichtsbehörde vorgegebenen Rahmens wird der Bürgermeister durch die Bürgerschaft ermächtigt, die haushaltswirtschaftliche Sperre an die Gegebenheiten der Haushaltsdurchführung anzupassen.
Sachverhalt
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.04.2015 ordnet das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern zur Haushaltssatzung 2015 u.a. an, dass die Hansestadt Wismar haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Finanzhaushalt zu einer Reduzierung des negativen Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 1,5 Mio. EUR führen. Das geeignete Mittel ist grundsätzlich der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung. Soweit die Bürgerschaft ihr Einverständnis erklärt, kommt auch die Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre im Sinne des § 51 KV M-V in Betracht.
Weiterhin ordnet die Rechtsaufsichtsbehörde an, dass der Bürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2015 eine haushaltswirtschaftliche Sperre in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der o.g. Anordnung zu sichern.
Die Haushaltssatzung 2015 der Hansestadt Wismar wurde mit Datum vom 17.04.2015 veröffentlicht. Gleichzeitig kam der Bürgermeister der Anordnung nach und verfügte eine haushaltswirtschaftliche Sperre, die zu einer Reduzierung des negativen Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um 1.500.200 EUR führt (vgl. Anlage).
Gemäß § 51 Abs. 2 KV M-V ist die Gemeindevertretung unverzüglich über eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu unterrichten. An dieser Stelle wird auf den Bericht/Antwort BA/2015/1281 verwiesen.
Die tatsächliche Reduzierung des negativen Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 1.500.200 EUR setzt sich aus 706.000 EUR Einnahmeverbesserung sowie 794.200 EUR Ausgabenreduzierung zusammen.
Die Einnahmeverbesserung resultiert hauptsächlich aus der erhöhten Gewinnausschüttung der Stadtwerke Wismar GmbH über den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb. Unter der Maßgabe einer vorsichtigen Planung und weil die positive Entwicklung des Jahresergebnisses 2014 zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht absehbar war, konnte die Ausschüttung in der Höhe nicht im Haushalt berücksichtigt werden.
Die Ausgabenreduzierung setzt sich aus mehreren Positionen zusammen, hauptsächlich jedoch aus pauschalen Sperrbeträgen im Bereich der Personal-/Versorgungsauszahlungen, der Bewirtschaftungskosten sowie der sonstigen laufenden Auszahlungen.
Laut § 51 Abs. 4 KV M-V ist die Zusammenfassung von Sperre, Information und Herstellung des Einvernehmens mit der Gemeindevertretung zur Inanspruchnahme gesperrter Beträge in einem Verfahrensschritt möglich. Voraussetzung dafür ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung, die mit Satz 2 des o.g. Beschlussvorschlages angestrebt wird.
Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes als Alternative zur Sperrverfügung wird unter dem Aspekt, dass der Haushaltssicherung aktuell eine hohe Priorität zukommt und die ausstehenden Jahresabschlüsse schnellstmöglich aufzuarbeiten sind, aus hiesiger Sicht nicht empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Anlage | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch § 82 Abs. 1 i.V.m. § 51 KV M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,6 kB
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