Beschlussvorlage - VO/2015/1274
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Stammkapitals der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 03 Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Siegfried Vehlhaber
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Vehlhaber, Siegfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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05.05.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt das Stammkapital der Wohnungsbaugesellschaft um 1.000.000 € auf 2.000.000 € zu erhöhen. Dies erfolgt durch Sacheinlage in Höhe des Verkehrswertes der übertragenen Grundstücke lt. den Verkehrswertgutachten um 856.900 € und durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 143.100 €.
Sachverhalt
Begründung:
Mit Beschluss der Bürgerschaft VO/2014/0974-01 werden der Wohnungsbaugesellschaft mbH diverse Grundstücke in Höhe der jeweiligen Verkehrswerte als Sacheinlage übertragen. Die Grundstücksübertragung erfolgt nach § 56 Abs. 6 Nr. 3 KV M-V.
Die Einbringung von Vermögensgegenständen in Unternehmen in privater Rechtsform hat hierbei zum vollen Wert zu erfolgen. Nach dem Durchführungserlass zum Genehmigungsverfahren nach § 56 Absatz 6 der KV M-V liegt eine Veräußerung zum vollen Wert nur dann vor, wenn die Einlage zum wie im Verhältnis unter fremden Dritten üblichen ermittelten Verkehrswert des eingebrachten Vermögensgegenstandes vorgenommen wird und eine adäquate Erhöhung des Stammkapitals in Höhe des festgestellten Wertes zur Folge hat. Insofern bedarf es neben der Veräußerung zum Verkehrswert auch einer Stammkapitalerhöhung in Höhe des festgestellten Verkehrswertes. Die Verkehrswerte aller zu übertragenden Grundstücke wurden lt. Verkehrswertgutachten mit 856.900 € festgelegt.
Das Stammkapital soll um eine Entnahme aus der Kapitalrücklage von 143.100 € auf dann 2.000.000 € aufgestockt werden. Mit der Verschmelzung der Wohnungsbaugesellschaft mbH mit der Sanierungsgesellschaft wurden u.a. 89 Wohnungen sowie Kredite in Höhe von 3.347,9 T€ auf die Wohnungsbaugesellschaft überführt. Mit Erhöhung des Stammkapitals wird dem sich daraus ergebenden höherem Haftungsrisiko Rechnung getragen.
Die Stammkapitalerhöhung ergeht vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichts-behörde zum Einbringungsvertrag.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: Durchführungserlass zum Genehmigungsverfahren nach § 56 Absatz 6 der KV M-V |
