Beschlussvorlage - VO/2015/1201-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Wismar in geänderter Fassung. Die Richtlinie tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft.

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Sachverhalt

Begründung:

Der Bürgermeister wurde beauftragt, bis Mai 2015 eine Richtlinie für die Verwendung von Fraktionszuwendungen zu erstellen. Die Richtlinie sollte sich dabei an der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für personelle und sächliche Aufwendungen der Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Stralsundorientieren. Zusätzlich wurden auch Teile der Richtlinie des Landkreises Nordwestmecklenburg übernommen.

Von Seiten der Fraktionen der Bürgerschaft wurden Änderungsvorschläge vorgelegt und diese nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss in den Entwurf der Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln  und die dazugehörigen Anlagen eingearbeitet.

Die entsprechenden Änderungen sind in der Richtlinie fett kursiv hervorgehoben.

Die betrifft folgende Paragraphen bzw. Anlagen:

  1. § 3 Abs. 4: Die zur Verfügung gestellten Sachleistungen wurden konkret beschrieben. (Seite 2 der Richtlinie)
  2. § 4 Abs. 1 Abschnitt 1: Ergänzung des Vier-Augen-Prinzipsin der Buchführung (Seite 3 der Richtlinie)
  3. § 4 Abs. 1 Abschnitt 2: Ergänzung um Anwendung der Vergaberichtlinie und der entsprechenden Dienstanweisung der Hansestadt Wismar (Seite 3 der Richtlinie)
  4. Anlage 1 Bewirtungskosten: Die Einschränkung „über 3 Std.wurde gestrichen, ggf. kleiner Imbisswurde ergänzt (Seite 1 der Zulässigkeitstabelle)
  5. Anlage 1 Glückwunschkarten/Blumen: Konkretisierung der max. Obergrenze (Seite 2 der Zulässigkeitstabelle)
  6. Anlage 1 Inserate: ersatzlos gestrichen (Seite 2 der Zulässigkeitstabelle)
  7. Anlage 1 Klausurtagungen: Verweis auf Landesreisekostengesetz (Seite 2 der Zulässigkeitstabelle)
  8. Anlage 1 – Öffentlichkeitsarbeit: komplette Überarbeitung des Textes (Seite 2 der Zulässigkeitstabelle)
  9. Anlage 1 Prozesskosten, Gerichts- und Anwaltskosten: komplette Überarbeitung des Textes 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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