Fraktionsantrag - VO/2015/1266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob eine Einstellung des Stadtanzeigers als Printmedium rechtlich möglich ist.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass im Falle einer rechtlichen Möglichkeit, die Veröffentlichung des Stadtanzeigers als Printmedium eingestellt wird. Stattdessen sind Anzeigen- und Bekanntmachungen auf der Homepage der Hansestadt Wismar zu veröffentlichen und z. B. im Bürgerbüro zugänglich zu machen.
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Sachverhalt

Begründung:

Die Bedeutung der Printmedien geht seit Jahren drastisch zurück. Der Wismarer Stadtanzeiger verursacht in seiner Herstellung, seinem Druck und seiner Verteilung immense Kosten. Die Lesequote des Anzeigers ist ungewiss. Sollte es rechtlich möglich sein ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine alternativen Verbreitung über die Homepage der Stadt zu favorisieren.

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