Beschlussvorlage - VO/2015/1219
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsmaßnahme
Um- und Ausbau Mecklenburger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 60.2 Abt. Planung; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; Sonstige - Beratung mit Externen; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.04.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.04.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Die Mecklenburger Straße befindet sich im südlichen Teil des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar“. Sie führt vom südlichen Altstadtring, der Dr.-Leber-Straße, in nordöstliche Richtung zum Marktplatz und geht hier in die Großschmiedestraße über. Die Mecklenburger Straße besitzt für die Altstadt sowohl eine hohe Verbindungs- als auch Erschließungsfunktion.
Das 3-gliedrige Profil des Straßenraumes (Gehweg-Fahrbahn-Gehweg) ist noch ablesbar. Jedoch ist der typische Altstadtcharakter in diesem Straßenbereich verlorengegangen, da die Straßenoberfläche samt Gehwegen in den zurückliegenden Jahrzehnten mit einem jüngeren Belag (Asphalt, Beton-, Klinker- und Natursteinpflaster) mehrfach überformt wurde. Nur die Granitborde sind von der ehemaligen Oberflächenbefestigung entsprechend dem Gestaltungsprinzip der großen Neupflasterung des 19. Jahrhunderts sichtbar erhalten.
Die Straße einschließlich deren Nebenanlagen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand, so dass ein Um- und Ausbau zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Straße erforderlich wird.
Hinsichtlich des Charakters des Straßenraumes und der Klassifikation der Straße im Zuge der großen Neupflasterung des 19. Jahrhunderts soll das ursprüngliche Erscheinungsbild der Straßenoberfläche wiederhergestellt werden.
Die Mecklenburger Straße soll nach denkmalpflegerischen und städtebaulich-verkehrlichen Gesichtspunkten wie folgt erneuert werden:
Fahrbahnbereich: Granitreihensteinpflaster (geschnitten), der Rinnstein wird beidseitig aus 2 Reihen Großsteinpflaster ausgebildet
Hochbord (beidseitig): Granithochbord (vorhanden)
Gehwege: Bockhorner Klinker, rot-blau-bunt
Traufstreifen/Hausvorfelder: Katzenkopfpflaster, Lesesteine
Sicherheitsstreifen: Mosaiksteinpflaster
Demnach wird im Fahrbahnbereich zur Minderung der Rollgeräusche der Fahrzeuge Granitreihenstein mit geschnittenen Köpfen verlegt. Unter Berücksichtigung erhöhter verkehrlicher Anforderungen wird es zudem erforderlich, die Fahrbahnoberfläche in gebundener Bauweise auf einem tragfähigen Unterbau (Dränasphaltschicht) herzustellen. Die Fahrbahn wird durch jeweils zweireihige Läufersteine aus Granit im Gerinne geführt und durch einen Granithochbord eingefasst. Im Bereich der Fußgängerquerungsstellen und Überfahrten wird der Hochbord auf 2 cm abgesenkt.
Die Nebenanlagen sollen ebenfalls in gebundener Bauweise hergestellt werden.
Im Vorfeld der Verkehrswegebauarbeiten werden die Ver- und Entsorgungsanlagen der Versorgungsträger wie Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser, Gas und Elektroanlagen erneuert bzw. teilweise saniert. Zudem ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung angedacht.
Das Parken erfolgt im nördlichen Teil der Straße einseitig im Längsparken. Hier bleibt der 2-Richtungsverkehr weiterhin erhalten. Im südlichen Teil soll eine Einbahnstraße in Richtung Dr.-Leber-Straße ausgewiesen werden. Daher ist hier das Parken in Schrägaufstellung vorgesehen. Die Kenntlichmachung der Parkmöglichkeiten erfolgt mittels Beschilderung und Markierungsknöpfen.
Im südlichen Teil der Mecklenburger Straße ist vorgesehen, dass der Radverkehr auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung möglich ist.
Die Umsetzung des Um- und Ausbaus ist auf Grund der Länge der Straße in 2 Bauabschnitten (nördlicher und südlicher Teil) geplant. Begonnen wird Ende 2015 im nördlichen Teilabschnitt. 2017/2018 erfolgt dann der Um- und Ausbau im südlichen Teilabschnitt.
Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme betragen 3.143.412,00 €, wovon auf den Straßenbau 2.054.430,00 € und der Erneuerung der Schmutz- und Regenentwässerung und der Hausanschlüsse (Entwässerung) 1.088.982,00 € entfallen.
Von den Gesamtkosten können unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Landesförderinstitut insgesamt 1.187.079,00 € als förderfähig anerkannt werden.
Die förderfähigen Kosten teilen sich anteilig auf den Straßenbau zuzüglich der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 1.039.839,00 € und dem anteiligen Regenwasserkanal in Höhe von 147.240,00 € auf.
Die Maßnahme soll aus bereits bewilligten Städtebauförderungsmitteln aus vorangegangenen Förderanträgen der "Gesamtmaßnahme Altstadt“ finanziert werden (siehe Vorlage VO/2014/0954, Beschluss der Bürgerschaft am 28.08.2014).
Da der Haushaltsplan 2015 noch nicht bestätigt ist, soll die Förderung der Einzelmaßnahme vorbehaltlich der Haushaltsplanung 2015 nun vorbereitet werden. Um fristgerecht im Herbst 2015 beginnen zu können, sind gewisse vorbereitende Leistungen notwendig. Hierzu gehört der nach Beschlussfassung zu stellende Förderantrag (E 6.3 zur Anerkennung der grundsätzlichen Zuwendungsfähigkeit von Erschließungsanlagen im Rahmen der Städtebauförderung). Sobald der bestätigte E 6.3 Antrag vorliegt, ist eine baufachliche Prüfung durchzuführen. Erst danach kann die Baumaßnahme ausgeschrieben werden.
Die förderfähigen Kosten in Höhe von 1.187.079,00 € sind aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101/6816480/08 54101/6816480/08 | Einzahlung in Höhe von | 650.000,00 € 50.000,00 € (Haushaltsrest aus 2014) | ||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101/7852200/08 54101/7852200/08 | Auszahlung in Höhe von | 650.000,00 € 50.000,00 € (Haushaltsrest aus 2014) | ||||||
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Deckung | |||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Mehrauszahlungen in Höhe von 4.430,00 € werden aus Mehreinzahlungen durch Städtebauförderungsmitteln in gleicher Höhe gedeckt.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt 2017 | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101/6816480/08 | Einzahlung in Höhe von | 300.000,00 € | ||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101/7852200/08 | Auszahlung in Höhe von | 700.000,00 € | ||||||
Finanzhaushalt 2018
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Deckung | |||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||
| neu | ||||||||
x | freiwillig | ||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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