Beschlussvorlage - VO/2015/1156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung)

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Sachverhalt

Begründung:

Nach der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung der Parkgebührenvom 08.07.2010 ist die Gemeinde verantwortlich und zuständig dafür, die Parkgebühren festzusetzen.

Die Parkgebührenordnung ist zu ändern, sobald Straßen oder andere öffentliche Flächen auf denen geparkt wird, dieser Gebührenordnung zusätzlich hinzugefügt oder entfernt  werden sollen bzw sich Gebührenänderungen ergeben.

In der Anlage  ist eine Synopse zu dem Entwurf der neuen Parkgebührenordnung beigefügt.

 

In der bisher geltenden Parkgebührenordnung sollen folgende Punkte verändert werden:

1.In der vorgeschlagenen neuen Gebührenordnung wird auf den Begriff Zoneverzichtet, da ganz konkret der Ort, die Straße, die Fläche oder der Parkplatz mit der festgesetzten Gebühr benannt wird.

2. Der Parkplatz am Westhafen/Ostkai/Alte Lagerstraße wird neu aufgenommen.

3. Die Parkplätze Zeughaus und Volkshochschule sollen künftig nicht mehr in der Parkgebührenordnung geführt werden.

4. Der Parkplatz Altstadt Turmstraße ist in der bestehenden Parkgebührenordnung enthalten, soll künftig nach dessen Fertigstellung mit einem Sommer/Wintertarif bewirtschaftet werden

 

Erläuterung zu der 1. Änderung:

Die im Parkraumkonzept aufgezeigten Zonen waren Grundlage für die Erarbeitung der Parkgebührenordnung und die Festsetzung der Gebühren in den jeweiligen Straßen oder Plätzen. Die konkrete Benennung der jeweiligen Straßen und Parkplätze in der Parkgebührenordnung ersetzt die  Auflistung  der Zonen.

Erläuterung zu der  2. Änderung:

Mit Beschluss der neuen Parkgebührenordnung soll auf der Fläche am Westhafen/Ostkai/Alte Lagerstraße (siehe Anlage) das Parken mit PKW zugelassen werden. Hier wird seit Jahren das Parken toleriert. Mit der Unterhaltung der Fläche entstehen laufende Kosten. Auf dieser Fläche sollen nach Widmung  Parkplätze mit finanzieller Bewirtschaftung (Parkscheinautomat) für die Monate April bis einschließlich Oktober ausgewiesen werden. Die Parkplatznachfrage entsteht insbesondere aufgrund der Vielzahl der Wassersportler und Tagesangler.

Erläuterung zu der  3. Änderung:

In der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung)   sollen nur gewidmete Flächen enthalten sein. Die Parkplätze Zeughaus und Volkshochschule sind nicht gewidmet und sollen künftig in der Entgeltordnung aufgenommen werden.

 

Erläuterung zu der  4. Änderung:

Mit der Fertigstellung des Neubau Parkplatz Altstadt Turmstraße (P1 siehe Anlage) sollen dort mittels Parkscheinautomaten täglich von 9 bis 19 Uhr Parkgebühren erhoben werden. Dazu wird auf diesem Parkplatz ein Sommer- und Wintertarif eingeführt. Zusätzlich können auf diesem Parkplatz  Bewohner täglich von 17  bis 19 Uhr kostenfrei Parken.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

im städtischen HH

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 1 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren

 

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Anlagen

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