Fraktionsantrag - VO/2015/1199
Grunddaten
- Betreff:
-
Anforderung an Beschlussvorlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion FÜR-WISMAR-Fraktion
- Verantwortlich:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass bei Beschlussvorlagen zu Sachverhalten, mit denen sich die Bürgerschaft bereits befasst hat, die Vorlagennummern der vorher gefassten Beschlüsse in der Bürgerschaft mit aufgeführt werden sollen. Ist eine Aufführung der vorher gefassten Beschlüssen nicht möglich, weil diese digital nicht archiviert sind, ist die Vorlage mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.
Sachverhalt
Begründung:
Es kommt häufiger vor, dass Beschlussvorlagen auf Sachverhalte zurückgehen, über die die Bürgerschaft vorhergehende Beschlüsse gefasst hat. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch für die Bürger, zu ermöglichen, ist es notwendig, dass bei Beschlussvorlagen schon vorher gefasste Beschlüsse zu diesem Thema benannt werden.
Die Befassung im Verwaltungsausschuss am 02.02.2015 hat grundsätzlich ergeben, dass dieses als wünschenswerte Unterstützung der Bürgerschaft angesehen wird, jedoch die Anforderung etwas abzumildern ist. Dem wird mit der Ausnahme für Beschlüsse, die digital nicht zugänglich sind, entsprochen.
