Beschlussvorlage - VO/2015/1156
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung).
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 ORDNUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Norbert Benz
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 60.2 Abt. Planung; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Benz, Nobert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.03.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.03.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Nach der „Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung der Parkgebühren“ vom 08.07.2010 ist die Gemeinde verantwortlich und zuständig dafür, die Parkgebühren festzusetzen.
Die Parkgebührenordnung ist zu ändern, sobald Straßen oder andere öffentliche Flächen auf denen geparkt wird, dieser Gebührenordnung zusätzlich hinzugefügt oder entfernt werden sollen bzw sich Gebührenänderungen ergeben.
In der Anlage ist eine Synopse zu dem Entwurf der neuen Parkgebührenordnung beigefügt.
In der bisher geltenden Parkgebührenordnung sollen folgende Punkte verändert werden:
1.In der vorgeschlagenen neuen Gebührenordnung wird auf den Begriff „Zone“ verzichtet, da ganz konkret der Ort, die Straße, die Fläche oder der Parkplatz mit der festgesetzten Gebühr benannt wird.
2. Der Parkplatz am Westhafen/Ostkai/Alte Lagerstraße wird neu aufgenommen.
3. Die Parkplätze Zeughaus und Volkshochschule sollen künftig nicht mehr in der Parkgebührenordnung geführt werden.
4. Der Parkplatz Altstadt Turmstraße ist in der bestehenden Parkgebührenordnung enthalten, soll künftig nach dessen Fertigstellung mit einem Sommer/Wintertarif bewirtschaftet werden
Erläuterung zu der 1. Änderung:
Die im Parkraumkonzept aufgezeigten Zonen waren Grundlage für die Erarbeitung der Parkgebührenordnung und die Festsetzung der Gebühren in den jeweiligen Straßen oder Plätzen. Die konkrete Benennung der jeweiligen Straßen und Parkplätze in der Parkgebührenordnung ersetzt die Auflistung der Zonen.
Erläuterung zu der 2. Änderung:
Mit Beschluss der neuen Parkgebührenordnung soll auf der Fläche am Westhafen/Ostkai/Alte Lagerstraße (siehe Anlage) das Parken mit PKW zugelassen werden. Hier wird seit Jahren das Parken toleriert. Mit der Unterhaltung der Fläche entstehen laufende Kosten. Auf dieser Fläche sollen nach Widmung Parkplätze mit finanzieller Bewirtschaftung (Parkscheinautomat) für die Monate April bis einschließlich Oktober ausgewiesen werden. Die Parkplatznachfrage entsteht insbesondere aufgrund der Vielzahl der Wassersportler und Tagesangler.
Erläuterung zu der 3. Änderung:
In der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) sollen nur gewidmete Flächen enthalten sein. Die Parkplätze Zeughaus und Volkshochschule sind nicht gewidmet und sollen künftig in der Entgeltordnung aufgenommen werden.
Erläuterung zu der 4. Änderung:
Mit der Fertigstellung des Neubau Parkplatz Altstadt Turmstraße (P1 – siehe Anlage) sollen dort mittels Parkscheinautomaten täglich von 9 bis 19 Uhr Parkgebühren erhoben werden. Dazu wird auf diesem Parkplatz ein Sommer- und Wintertarif eingeführt. Zusätzlich können auf diesem Parkplatz Bewohner täglich von 17 bis 19 Uhr kostenfrei Parken.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen im städtischen HH | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: § 1 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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203,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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177,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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80 kB
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5
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(wie Dokument)
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38 kB
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