Fraktionsantrag - VO/2013/0643

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft erkennt an, dass das am 24.11.2011 mehrheitlich beschlossene Realisierungskonzept zum Parkraumkonzept-Ruhender Verkehr Altstadt Wismar sowie die mehrheitlich gefassten Beschlüsse zum Bewohnerparkausweis, der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) und der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage vom 31.05.2012 die berechtigten Belange von Bürgern, Unternehmern und Gästen noch nicht hinreichend berücksichtigen.

 

2. Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, eine Beschlussvorlage zur Änderung des bestehenden Parkraumkonzeptes vorbereiten zu lassen, welche die von den Bürgern, Gewerbetreibenden, Handwerkern, Vertretern touristischer Belange in der Hansestadt vorgebrachten Belange in angemessener Form berücksichtigt.

 

3. Die Beschlussvorlage soll den entsprechenden Ausschüssen spätestens zu ihrer Märzsitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Es ist dabei die Form eines Abwägungsbeschlusses zu wählen, der tabellarisch die vorgebrachten Änderungswünsche der Bürger, deren Bewertung durch die Verwaltung und die diesbezüglich geplanten Veränderungen beinhaltet.

 

4. Zur umfassenden Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange und zur Vorbereitung der Abwägung wird ein „Runder Tisch“ eingerichtet.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Realisierungskonzept zum Parkraumkonzept-Ruhender Verkehr Altstadt Wismar stößt auch nach seiner Einführung auf umfassende Kritik, schwerpunktmäßig derzeit aus dem Kreis der Gewerbetreibenden, der Handwerker und auch aus den Reihen der Vertreter touristischer Belange. Die Kritikpunkte und die Änderungsvorschläge, die in die Diskussion eingebracht werden, sind hinreichend bekannt.

 

Das Parkraumkonzept darf nicht dazu führen, dass die Attraktivität der Altstadt der Hansestadt Wismar für Bewohner, Gewerbetreibende, Kunden, Tagesgäste und Touristen dauerhaft Schaden nimmt. Hinweise auf negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und für Geschäfte, Gastronomie und Hotellerie sind ernst zu nehmen. Hierfür ist nicht nur das Parkraumkonzept in der bisherigen Ausgestaltung auf den Prüfstand zu stellen, sondern auch sicherzustellen, dass alle Betroffenengruppen nun stärker einbezogen werden. Damit soll auch eine stärkere Akzeptanz des Konzeptes erreicht werden.

 

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