Fraktionsantrag - VO/2013/0642
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Georgenkirche und Arbeit der Stadtkirchenstiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Beteiligt:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- FWF, FDP, BF
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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31.01.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit zu unterrichten über:
1. die Rechtsauffassung der Hansestadt Wismar hinsichtlich der Widmung der Georgenkirche als Kirche für die Feier des Gottesdienstes der christlichen Gemeinde und damit als sog. res sacra,
2. die Arbeit der Stadtkirchenstiftung und die Ergebnisse des sie begleitenden Stiftungskuratoriums.
Sachverhalt
Begründung:
Zuletzt anlässlich des Besuches des Bundespräsidenten und der Aufzeichnung der Sendung Weihnachten mit dem Bundespräsidenten, aber auch in Zusammenhang mit den Nutzungen der Georgenkirche, mit der Aufstellung liturgischer Einrichtungen sind die Frage nach der Widmung der Georgenkirche und nach dem Stand der Verhandlungen zum Nutzungsvertrag mit den Kirchgemeinden wieder aktuell geworden.
Weder die Bürgerschaft noch die Öffentlichkeit sind in letzter Zeit über die Arbeit des Stadtkirchenstiftung oder des Kuratoriums seit 21.01.2011 (konstituierende Sitzung) umfassend informiert worden. Die Beteiligung von Bürgerschaftsmitgliedern im Stiftungskuratorium kann diese Unterrichtung nicht ersetzen.
Hinsichtlich der Widmung der Georgenkirche gibt es in der Verwaltung der Hansestadt scheinbar unterschiedliche Auffassungen. Da diese Frage jedoch von entscheidender Bedeutung für die weiteren Auseinandersetzungen ist, ist Klärung und Positionierung geboten.
