Fraktionsantrag - VO/2013/0641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beschließt die Einsetzung eines Sonderausschusses gemäß § 5 GO der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.

2. Der Sonderausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Information des Bürgermeisters und öffentlich bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten.

3. Zu den Aufgaben des Sonderausschusses gehören:

3.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung,
3.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex
3.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung,
3.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung,
3.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung,
3.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung,
3.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Sonderausschuss regelmäßig Bericht erstattet.

4. Der Sonderausschuss berichtet der Bürgerschaft regelmäßig und ist solange tätig, wie die Aufklärung und Aufarbeitung der betroffenen Vorgänge andauert. Nach § 5 Abs. 5 GO der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ist ein Abschlussbericht der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen und die Bürgerschaft beschließt über die Beendigung des Sonderausschusses.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Bürgerschaft hat gemäß §§ 29, 34 KV M-V Kontroll- und Aufsichtsfunktionen für die Verwaltung. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist Selbstverständnis und wird von der Öffentlichkeit zu Recht erwartet.

Ein derart weitreichender und ungewöhnlicher Vorgang wie die bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten in den Gesellschaften mit beherrschender Beteiligung durch die Hansestadt Wismar unter einem als Geschäftsführer eingesetzten leitenden Beamten der Stadtverwaltung bedarf einer transparenten und lückenlosen Aufklärung, vor allem aber auch der Vorkehrung von Maßnahmen, um derartiges künftig zu vermeiden.

Geeignetes Instrument für die Übernahme dieser Aufgabe für die Bürgerschaft ist die Einsetzung eines Ausschusses. Die Vorgänge liegen allerdings in der Zuständigkeit mehrerer Fachausschüsse:

•         Wirtschaftsausschuss für die Beteiligungsverwaltung und fachlichen Fragen der Wirtschaftsförderung,

•         Finanzausschuss für die finanziellen Auswirkungen,

•         Rechnungsprüfungsausschuss für das Controlling, Rechnungslegung und Wirksamkeit der Prüfmechanismen

•         Sanierungsausschuss für die fachlichen Fragen der Sanierungsgesellschaft

Ein Sonderausschuss kann die Vorgänge übergreifend analysieren und notwendige Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entwickeln und umsetzen lassen.

Dabei kann und wird der Sonderausschuss keine strafrechtlichen Ermittlungen anstellen, sondern sich auf die ihm zugedachten Aufgaben konzentrieren.

 

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