Beschlussvorlage - VO/2015/1154
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Korinna Bier
- Beteiligt:
- II Senator; 32.1 Abt. Verkehr; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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03.03.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.03.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft die Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.
In der bisher geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung sollen im Wesentlichen folgende Punkte verändert werden:
- In §2 werden die Parkflächen Altstadt/Bahnhof/ZOB P2+P3, Volkshochschule und Zeughaus neu aufgenommen. Zusätzlich wird auf die Angabe der Straßennamen bezüglich der Lage der Parkfläche verzichtet, stattdessen wird der Name der Parkfläche genannt.
- In §6 werden die zu zahlenden Entgelte für die Benutzung der Parkflächen explizit den einzelnen Parkflächen zugeordnet.
Erläuterung zu der o. g. 1. Änderung:
Da es sich bei den bewirtschafteten Teilen der Parkflächen Altstadt/Bahnhof/ZOB P2+P3, Volkshochschule und Zeughaus um nicht gewidmete Parkflächen handelt, werden diese in die Benutzungs- und Entgeltordnung aufgenommen.
Für die beiden Schrankenparkplätze wird die Bezeichnung entsprechend dem Parkleitsystem, Altstadt/Hafen und Altstadt/Westhafen, verwendet.
Erläuterung zu der o. g. 2. Änderung:
Die Aufnahme der Parkflächen Altstadt/Bahnhof/ZOB P2+P3, Volkshochschule sowie Zeughaus und deren unterschiedliche Tarife erfordern eine Einzeldarstellung, die es erlaubt, jeder Parkfläche den entsprechenden Tarif zuzuordnen.
Darüber hinaus soll der steigenden Anzahl an Tagesgästen mit Wohnmobilen durch die Öffnung der Parkfläche Altstadt/Bahnhof/ZOB P3 Rechnung getragen werden. Der Tarif für das Parken mit einem Wohnmobil liegt über dem Tarif für das Parken mit einem PKW, da Wohnmobile mehr Platz in Anspruch nehmen.
In der Anlage 3 ist eine Synopse zu dem Entwurf der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen im städtischen HH | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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177,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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