Fraktionsantrag - VO/2015/1167

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Bürgermeister wird gebeten, die Verfahrensweise bei der Beachtung des § 73 KV M-V und der damit verbundenen zwingenden Offenlegung der Gesamtbezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats oder Beirats kommunaler Unternehmen im Jahresabschluss, zu prüfen.

 

2. Die Bürgerschaft bittet den Bürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass die Hansestadt Wismar der zwingenden Offenlegung der Gesamtbezüge gemäß § 73 KV M-V nachkommt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für die Geschäftsführungen von kommunalen Unternehmen wie Stadtwerken oder den Wohnungsbaugesellschaften gilt nach Angaben des Innenministeriums bereits seit 2011 eine Regelung zur Offenlegung der Bezüge. Geregelt wird dies im § 73 der Kommunalverfassung.

Nach Angaben eines Ministeriumssprechers sind die Gesamtbezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats oder Beirats im Jahresabschluss anzugeben. Auch der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern steht hinter der Offenlegung der Chef-Gehälter. Laut dem kommissarischen stellvertretenden Geschäftsführer Klaus-Michael Glaser sei es durchaus von Interesse für die Bürger, was an der Spitze kommunaler Unternehmen verdient wird.

Der Antrag soll für die Bürger nötige Transparenz schaffen und vor allem der geltenden Rechtslage Rechnung tragen.

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