Beschlussvorlage - VO/2015/1135
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal"
Abwägung der Anregungen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.02.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise von folgenden Behörden
- von den Stadtwerken Wismar GmbH
berücksichtigt werden.
(Begründung zur Abwägung, vgl. Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Bürger geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (vgl. Anlage 2)
3. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Sie ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bürgerschaft der HWI hat auf ihrer Sitzung am 30.10.2014 beschlossen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird.
Die Planung wurde gem. § 13 a (2) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne frühzeitige Beteiligungen der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erarbeitet.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB wurde entsprechend auf die relevanten Behörden reduziert und fand in der Zeit vom 04.11. 2014 – 05.12.2014 statt (vgl. Anlage 1 – Abwägung) .
Die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB fand in der Zeit vom 01.12.2014 – 09.01.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Anregungen geäußert worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,4 kB
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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