Beschlussvorlage - VO/2015/1134
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beteiligt:
- 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Scheidt, Edelgard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
02.02.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
26.02.2015
|
Sachverhalt
Begründung:
Nach der Kreisgebietsreform wurden die Zuständigkeiten für die Förderung der Kultur, der Jugendarbeit und der freien Wohlfahrtspflege in der Hansestadt Wismar im jetzigen Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten zusammengefasst.
Mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode der Bürgerschaft wurden in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales neben der Kulturförderung auch die Förderung der Jugendarbeit, als auch die Förderung der freien Wohlfahrtspflege integriert.
Die vorgelegte Richtlinie soll die bisherigen Verfahren vereinfachen. (siehe Teil I)
Die Förderung in allen drei Bereichen wird zukünftig nach einheitlichen Verfahrensstandards erfolgen.
Der Teil II ersetzt die inhaltliche Schwerpunktsetzung der bisherigen Kulturförderrichtlinie.
Die Teile III, IV und V regeln die beiden Förderbereiche, die nach der Kreisgebietsreform einer erheblichen Veränderung unterliegen. Die Hansestadt Wismar ist nicht mehr örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und örtlicher Träger der öffentlichen Sozialhilfe.
Somit ist dieses Handlungsfeld für die Hansestadt Wismar nicht mehr pflichtig sondern freiwillig. Die vorgelegte Richtlinie berücksichtigt diesen Sachverhalt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
60,3 kB
|
